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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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190 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

4. Erster Weltkrieg und Landesstreik (1914 – 1920)<br />

Dass mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges auch die <strong>Schweiz</strong> vor einer existenziellen<br />

Bedrohung stand, war den Zeitgenossen von Anfang an in aller Deutlichkeit bewusst.<br />

Mit umfangreichen Massnahmen zum Schutze der bewaffneten Neutralität wurde<br />

den äusseren Gefahrenpotentialen Rechnung getragen. Auf institutioneller Ebene setzte<br />

das Parlament die Bundesverfassung ausser Kraft, indem es dem Bundesrat weit reichende<br />

Vollmachten übertrug. Gestützt auf diese ausserordentlichen Vollmachten erweiterte<br />

die Exekutive mit umfangreichem Notverordnungsrecht ihre Tätigkeitsbereiche<br />

immer stärker.<br />

Allerdings wurde allgemein mit einer schnellen militärischen Entscheidung gerechnet 1322 .<br />

Je länger der Krieg andauerte, desto grösser und konkreter wurden die Bedrohungen des<br />

Landes – auch – aus dem <strong>Innere</strong>n: Ursprünglich die tiefe Spaltung der Bevölkerung<br />

zwischen Anhängern der Mittelmächte (Deutschland und Österreich-Ungarn) und jenen<br />

der Entente (England, Frankreich und Russland, später auch Italien und die U.S.A.)<br />

entlang der Sprachgrenzen, später die verschlechterten wirtschaftlichen und sozialen<br />

Verhältnisse prägten die innenpolitischen Auseinandersetzungen deutlich. Nach mehreren<br />

tumultartigen Zwischenfällen in der Westschweiz spitzte sich die innenpolitische<br />

Lage seit 1916 vor allem in der Westschweiz und den grösseren (Industrie-)Städten<br />

dramatisch zu, bis mit dem Landesstreik der bis dahin grösste Einsatz der Armee überhaupt<br />

befohlen wurde – zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in den grossen<br />

Städten. Nach dem Krieg forderten private Bürgerwehren das staatliche Machtmonopol<br />

indirekt heraus.<br />

Weltkrieg und Landesstreik stellten eine schwere Prüfung für die <strong>Schweiz</strong> und ihr föderalistisches<br />

System gerade mit Blick auf die Aufgaben zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong><br />

dar. In der Notlage trugen rechtliche Unklarheiten und Widersprüche zu einer Verstärkung<br />

der Unsicherheit und der tatsächlichen Missstände bei. Auf dem Höhepunkt<br />

der innen- und letztlich auch sicherheitspolitischen Krise diskutierte der Bundesrat seine<br />

Demission in corpore.<br />

4.1. Zum Anlass des Krieges<br />

Genau einen Monat nach dem politisch motivierten Attentat auf den Thronfolger Franz<br />

Ferdinand von Habsburg und dessen Ehefrau vom 28. Juni 1914 erklärte die Österreichungarische<br />

Monarchie dem Nachbarland Serbien den Krieg. Mit der Generalmobilmachung<br />

Russlands und dem Kriegseintritt des Deutschen Kaiserreichs am 1. August 1914<br />

(Kriegserklärung an Russland) wurden die beiden Bündnissysteme („Mittelmächte“ und<br />

„Entente“) aktiviert und aus einem Regionalkonflikt entzündete sich ein europäischer<br />

Krieg 1323 mit schlussendlich globalem Ausmass 1324 .<br />

1322 Bekanntlich wollten die Deutschen in Paris, die Franzosen und Engländer in Berlin die Weihnachten verbringen;<br />

vor allem die Strategie der Achsenmächte war auf eine schnelle Entscheidung ausgerichtet.<br />

1323 Hauptkriegsschauplatz bildete der europäische Kontinent; die massgeblich beteiligten Staaten waren die

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