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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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492 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

6. Zusammenfassung<br />

6.1. Das Ende des Ost-West-Konflikts<br />

Der erste umfassende sicherheitspolitische Bericht aus dem Jahr 1990 fiel just in die Zeit<br />

des Endes des Ost-West-Konflikts. Eine rasante politische Öffnung Osteuropas und der<br />

Zerfall der Sowjetunion waren zu jener Zeit gerade im Gange. Daher bleibt der SiPolB<br />

90 mit Aussagen zu den Lageentwicklungsmöglichkeiten noch bewusst offen, vermag<br />

noch keine tiefgreifenden Konsequenzen zu ziehen. Zwar diskutiert der Bericht das<br />

Zusammenwachsen zwischen äusserer und innerer <strong>Sicherheit</strong> und betont die zunehmende<br />

Bedeutung von Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle (im Unterschied zur Konzeption<br />

Gesamtverteidigung von 1973, welche den Ost-West-Konflikt und einen daraus<br />

folgenden Landkrieg in Europa als Hauptbedrohung charakterisierte). Doch lehnt der<br />

Bundesrat im Bericht einen neuen, umfassend verstandenen sicherheitspolitischen Begriff<br />

ausdrücklich ab.<br />

Zu Beginn der 1990er Jahre wurde – in Aufarbeitung der „Fichenaffäre“ ein neuer politischer<br />

Konsens über den Staatsschutz gefunden. Die verstärkte Akzentverschiebung hin<br />

zur Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze und grundrechtlicher Schutzbereiche sollte<br />

Exzesse – welche im Übrigen auch nicht im Interesse des Staatsschutzes selber liegen<br />

können – künftig verhindern. Das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong><br />

bildet seither die formell-gesetzliche Grundlage der Staatsschutztätigkeit des Bundes.<br />

Ebenso hat die Armee eine Neukonzeption (Armee 95) erfahren und ein (erstmals seit<br />

1907) totalrevidiertes Militärgesetz als rechtliche Grundordnung erhalten. Als wichtigste<br />

Neuerungen sind die Schaffung einer neuen Dienstart zur subsidiären Unterstützung der<br />

zivilen Behörden (Assistenzdienst) sowie die Vereinigung von Militärpolizei und Festungswachtkorps<br />

unter dem Dach der „Militärischen <strong>Sicherheit</strong>“ zu nennen.<br />

Im Jahr 1998 veröffentlichte die Studienkommission Brunner einen sicherheitspolitischen<br />

Bericht, welcher sich vertieft mit dem politischen Wandel auseinandersetzte. Die<br />

Kommission stellte eine zunehmende Bedrohung durch terroristische Aktivitäten fest<br />

und schloss gewaltsamer Unruhen in der <strong>Schweiz</strong> nicht aus. Die Studienkommission<br />

setzte sich mit rechtlichen Fragen nur am Rande auseinander, teilweise sind ihre Schlüsse<br />

kaum nachvollziehbar.<br />

Jedenfalls fanden mit der Verhaftung des Führers der kurdischen PKK, Abdullah Öcalan,<br />

in Kenia kurz darauf in ganz Westeuropa „spontane“ Massenkundgebungen und die<br />

Besetzung von diplomatisch geschützten Gebäuden, teilweise mit Geiselnahmen, durch<br />

kurdische Gruppierungen statt. Auch in der <strong>Schweiz</strong> (Bern, Genf, Zürich) ereigneten<br />

sich Besetzungen. Zur Verstärkung des Schutzes der diplomatischen Vertretungen beschloss<br />

die Bundesversammlung einen subsidiären Sicherungseinsatz der Armee zu<br />

Gunsten der Kantone Bern, Genf und Zürich. Der befristete Einsatz wurde beendet,<br />

nachdem sich ähnliche Ereignisse nicht mehr wiederholten. Kurz nach Beendigung<br />

fasste der Bundesrat einen neuen, wiederum befristeten Beschluss zur Wiederaufnahme<br />

von “AMBA CENTRO“. Seither entlasten Mil Sich und Milizverbände die zivilen Be-

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