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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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226 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

nächsten Streik würden sofort die Banken geplündert, damit die öffentliche Ordnung<br />

schnell zusammenbreche 1586 .<br />

Das Oltener Komitee als Dachorganisation der organisierten Arbeiterschaft war in Wirklichkeit<br />

von heftigen internen Kämpfen heimgesucht und stark zerstritten. Massnahmen<br />

für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere politische Repräsentation der politischen<br />

Minderheiten im Nationalrat bildeten seine zentralen Forderungen. Der Bundesrat<br />

verhandelte darüber seit dem Sommer 1918 mit Vertretern der Gewerkschaften 1587 .<br />

In Deutschland weiteten sich die Matrosenaufstände vom Oktober mit der Bildung von<br />

Arbeiter- und Soldatenräten zu einer eigentlichen Revolution aus; am 9. November dankte<br />

der Kaiser ab und ein „Rat der Volksbeauftragten“ bildete eine provisorische Regierung<br />

1588 .<br />

4.6.5. Die militärische Besetzung Zürichs<br />

In Zürich hatte sich die Arbeiterschaft unter dem Einfluss sowohl der industriellen und<br />

sozialen Verhältnisse als auch von ausländischen Deserteuren und Revolutionären radikalisiert<br />

1589 . Im November 1918 fühlte sich die Kantonsregierung in der Hauptstadt<br />

nicht mehr sicher und verlangte militärischen Schutz. Ausschlaggebend waren die Geschehnisse<br />

in Deutschland, Erfahrungen aus den Unruhen ein Jahr zuvor, ein Streik<br />

Ende Oktober, sowie ein Bombenfund in Seebach 1590 . Zudem waren gerade keine militärischen<br />

Verbände mehr in der Stadt stationiert. In eigener Kompetenz bot die Zürcher<br />

Regierung eine Kompanie Landsturm auf 1591 und besorgte ihre Geschäfte von der Kaserne<br />

aus. Dem Bundesrat beantragte die Kantonsregierung eine eidgenössische Intervention<br />

1592 .<br />

Eine andere, die Bundesintervention ablehnende Haltung hatte der Zürcher Stadtrat (Exekutive)<br />

eingenommen 1593 .<br />

Nachträglich beurteilte der Historiker WILLI GAUTSCHI, die Massnahmen der Zürcher<br />

Regierung als übertrieben. Die ausschlaggebenden Gerüchte und Vermutungen hätten<br />

sich als substanzlos erwiesen. Er hält die damalige Situation aus dem Moment heraus für<br />

1586 So General ULRICH WILLE in seinem Memorial vom 4. November 1918, abgedruckt bei SCHMID-AMMAN,<br />

Wahrheit über den Generalstreik, S. 408 – 417 (S. 410) sowie Ders. in einem Brief an Bundesrat Decoppet, abgedruckt<br />

bei Frey, Vor der Revolution?, S. 91.<br />

1587 ROHR, Schaffhausen und der Landesstreik, S. 53.<br />

Vgl. auch das wirtschaftliche und soziale Programm des Oltener Aktionskomitees, abgedruckt bei GAUTSCHI,<br />

Dokumente, S. 74 – 76.<br />

1588 FROTSCHER/PIEROTH, Verfassungsgeschichte, Rz. 469 – 472.<br />

1589 XI. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die von ihm auf Grund des Bundesbeschlusses<br />

vom 3. August 1914 getroffenen Massnahmen (vom 2. Dezember 1918), BBl. 1918 V, S. 151 – 320 (S. 176ff.).<br />

Aus der geschichtswissenschaftlichen Literatur GAUTSCHI, Landesstreik, S. 225. Zur Bedeutung Zürichs als<br />

„Vorort“ für die linksradikale Opposition siehe JOST, Linksradikalismus, S. 12 – 24 sowie S. 138 – 141.<br />

1590 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 6. November 1918, abgedruckt bei GAUTSCHI, Dokumente,<br />

S. 186f.<br />

1591 Schon Ende Oktober hatte der Zürcher Regierungspräsident vom Bundesrat die Ermächtigung erbeten, eine<br />

grössere Anzahl Truppen in eigener Kompetenz aufbieten zu können, um im Falle von Unruhen Zeit zu sparen;<br />

vgl. RUCHTI, Geschichte 1914 – 1918, S. 433.<br />

1592 Zum Ganzen GAUTSCHI, Landesstreik, S. 207f., und S. 227 – 229.<br />

1593 Siehe GAUTSCHI, Landesstreik, S. 199.

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