02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

218 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

4.6.2. Massnahmen der Bundesbehörden<br />

Mit den sich abzeichnenden oder verschärfenden Spannungen im Innern reagierte der<br />

Bundesrat – gestützt auf seine Kompetenzen nach Art. 102 BV sowie seiner Vollmachten<br />

vom August 1914 – durch verschiedene Gesetzesverschärfungen und Klarstellungen.<br />

Im Zentrum standen die Pressezensur, Massnahmen gegen Demonstrationen und Aufruhr<br />

sowie das Ausländerwesen.<br />

4.6.2.1. Fremdenpolizeiliche Vorschriften<br />

Mit einem Kreisschreiben 1531 erinnerte der Bundesrat die Kantone an ihre Befugnis zur<br />

selbständigen Ausweisung von Ausländern. Bislang hätten sich die Kantone bei der<br />

Ausweisung von jenen Ausländern, deren Aufenthalt in der <strong>Schweiz</strong> sich nicht rechtfertigen<br />

liesse (insbesondere wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung) noch übermässig<br />

zurückgehalten.<br />

Kurz darauf rief der Bundesrat die kantonalen Behörden in einem Kreisschreiben 1532<br />

dazu auf, Amtshandlungen durch ausländische Beamte „mit allem Nachdruck entgegenzutreten“<br />

und entsprechende Vorfälle sofort an das EJPD zu melden. Aktivitäten ausländischer<br />

Repräsentanten auf <strong>Schweiz</strong>er Boden verstiessen gegen die „anerkannten Grundsätze<br />

des Völkerrechts“ und die <strong>Schweiz</strong>er Gebietshoheit. Zudem hätte die Eidgenossenschaft in<br />

ihren Auslieferungsverträgen darauf bestanden, keine Rechtshilfe in „politischen Prozessen<br />

des Auslandes“ zu leisten; die Erhebung von Entlastungsbeweisen ausgenommen.<br />

Im November – mittlerweile befand sich die Donau-Monarchie in Auflösung, in<br />

Deutschland war die Revolution ausgebrochen – verschärfte der Bundesrat die Bestimmungen<br />

über die Grenzpolizei. Zur Einreise in der <strong>Schweiz</strong> mussten Ausländer entweder<br />

einen Pass mit Visum besitzen oder in der <strong>Schweiz</strong> über einen ständigen Wohnsitz,<br />

eine Arbeit und einen Personalausweis verfügen 1533 .<br />

4.6.2.2. Änderung des Dienstreglements betreffend Waffengebrauch<br />

Mit einem Bundesratsbeschluss war das Dienstreglement hinsichtlich des Waffengebrauchs<br />

bei der Handhabung von Ruhe und Ordnung präzisiert und ausgebaut worden<br />

1534 . Zu den Präzisierungen gehörten die systematische Integrierung eines Hinweises<br />

auf die Verhältnismässigkeit der Mittel unter den Titel „Waffengebrauch“ 1535 und zwei<br />

inhaltliche Klarstellungen 1536 .<br />

1531 Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Handhabung der Fremdenpolizei<br />

im Innern des Landes (vom 22. Februar 1918), BBl. 1918 I, S. 298f.<br />

1532 Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Unzulässigkeit<br />

der Vornahme von Amtshandlungen in Strafsachen durch fremde Agenten oder Beamte auf <strong>Schweiz</strong>ergebiet<br />

und betreffend die Rechtshülfe in ausländischen Strafprozessen (vom 9. August 1918), BBl. 1918 IV, S. 370 –<br />

372.<br />

1533 Art. 1 lit. a und b des Bundesratsbeschlusses betreffend Grenzpolizei und Quarantäne-Massnahmen gegenüber<br />

entlassenen Soldaten der kriegführenden Armeen (vom 10. November 1918), AS 34, S. 1163.<br />

1534 Bundesratsbeschluss betreffend die Abänderung der Vorschriften des Dienstreglements über den Waffengebrauch<br />

(vom 22. Februar 1918), AS 34, S. 308f.<br />

1535 So die neue Ziff. 201 DR, welche nun auch die erste Norm unter der Überschrift „Waffengebrauch“ bildete.<br />

1536 So in den neuen Ziff. 201 lit. b und Ziff. 202 DR.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!