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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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470 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

Anmerkungen. In der Bundesversammlung setzten sich verschiedene Vorstösse und<br />

Anfragen mit dem Botschaftsschutz durch die Armee auseinander. Darunter die Interpellation<br />

Engelberger aus dem Jahre 2005 3125 . Darin verlangt der Interpellant eine Antwort des<br />

Bundesrates, innert welcher Zeitspanne dieser die Armee von den Aufträgen zur Botschaftsbewachung<br />

entbinden würde, damit sie ihre eigentlichen Aufgaben wieder besser<br />

erfüllen und der Ausbildung mehr Gewicht schenken kann. Mit Hinweis auf eine angespannte<br />

<strong>Sicherheit</strong>slage sprach sich der Bundesrat gegen einen vorzeitigen Abbruch der<br />

damals noch bis Ende 2007 (mittlerweile durch neuerliche Verlängerung bis Dezember<br />

2012) befristeten Einsätze aus; immerhin zeigte er sich bereit, in Zusammenarbeit mit<br />

den Kantonen über neue Lösungsvarianten nachzudenken 3126 . Ein Jahr darauf setzte die<br />

SiK des NR mit einem eigenen Vorstoss in der Form einer Motion nach 3127 . Darin wurde<br />

der Bundesrat eingeladen, einen Vorschlag zur vollständigen Ablösung der Armee vom<br />

Schutz der ausländischen Vertretungen zu unterbreiten. Der Bundesrat äusserte sich<br />

dazu überraschenderweise positiv und hielt in seiner Antwort fest, dass auch bezüglich<br />

des Schutzes der diplomatischen Vertretungen des Auslandes die innerstaatliche Kompetenzverteilung<br />

der Bundesverfassung zu berücksichtigen sei. Danach falle die „primäre<br />

Verantwortung für die Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> und damit auch die Sorge für die <strong>Sicherheit</strong><br />

ausländischer Vertretungen den zivilen Behörden der Kantone“ 3128 zu.<br />

Seit dem 1. Januar 2008 wird das Konzept für den Schutz der ausländischen Vertretungen<br />

grundsätzlich überarbeitet 3129 . Der personelle Anteil der zivilen Polizeibehörden<br />

wird von zuvor bloss einem Fünftel auf zwei Drittel ausgeweitet. Ausserdem wurde der<br />

Auftrag in dem Sinne angepasst, dass nicht mehr bloss Beobachtungen zu melden sind,<br />

sondern das militärische Bewachungspersonal bei Bedarf auch selber zur Intervention<br />

berechtigt ist 3130 . Die Änderungen sollen eine Reduktion der gesamthaft eingesetzten<br />

Kräfte um gut die Hälfte auf noch 331 Personen bewirken (davon 206 zivile Polizeibe-<br />

3125 Interpellation Engelberger, Geschäftsnummer 05.3419.<br />

3126 Antwort des Bundesrates (vom 14. September 2005) auf die Interpellation Engelberger, 05.3419.<br />

3127 Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen, Motion 06.3013 (vom 20. Februar 2006), SPK-<br />

NR.<br />

3128 Antwort des Bundesrates vom 24. Mai 2006 auf die Motion 06.3013. Anders offenbar RHINOW, Zur Rechtmässigkeit<br />

des Armeeeinsatzes im Rahmen der inneren <strong>Sicherheit</strong>, S. 361 – 380 (S. 367).<br />

3129 Medienmitteilung der KKJPD „Botschaftsschutz: ziviler, professioneller, günstiger“ vom 19. Dezember 2007<br />

(http://www.kkjpd.ch/images/upload/071219MedienmitteilungAmbaCentrod.pdf; zuletzt besucht am 1. Mai<br />

2009); auch NZZ vom 20. Dezember 2007, S. 16 („Mehr Polizei für den Schutz der Botschaften“) sowie vom<br />

12. Juni 2007, S. 15 („Weniger Armeeangehörige für die Botschaftsbewachung“).<br />

Gemäss telefonischer Auskunft der KKJPD vom 29. Januar 2009 (Herr Roger Schneeberger, Sekretär<br />

KKJPD) haben KKJPD, VBS und EJPD gemeinsam „Rahmenbedingungen“ festgelegt, nach welchen die<br />

Verträge zwischen Standortkantonen und VBS sich orientieren werden. Gemäss telefonischer Auskunft des<br />

VBS vom 29. Januar 2009 (Herr Hansjörg Meyer, Chef Rechtsanwendung VBS) sind die Verträge mit den<br />

Kantonen noch nicht vollständig ausgearbeitet; die Aufträge des militärischen Bewachungspersonals würden<br />

sich aber an der VPA (Verordnung über die Polizeibefugniss der Armee [vom 26. Oktober 1994], SR 510.32)<br />

orientieren.<br />

3130 Trotz Ausrüstung mit Sturmgewehren und Splitterschutzwesten waren die Armee-Angehörigen im Rahmen<br />

von “AMBA CENTRO“ bloss dazu berechtigt, Auffälligkeiten zu melden und sich selber zu verteidigen. Weitergehende<br />

Kompetenzen – etwa jene zur Verteidigung einer Botschaft – besassen sie bloss im Rahmen einer<br />

Notwehrhilfe.

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