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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Entwicklung des Wehrwesens seit 1995 477<br />

4.5. Die „Armee XXI“ und der „Entwicklungsschritt 08/11“<br />

4.5.1. Das Armeeleitbild XXI<br />

4.5.1.1. Eckwerte der neuen Armee<br />

Die Armeereform „XXI“ basiert auf dem – aktuellen – SiPolB 2000 3162 und versucht,<br />

den dort gemachten sicherheitspolitischen Überlegungen durch einen weiteren, tiefgreifenden<br />

Umbau der Armee gerecht zu werden 3163 .<br />

Während die Armee 95 die Bestände von rund 600'000 Armeeangehörigen auf 400'000<br />

senkte, sieht die Armee XXI eine weitere, massive Reduktion auf 120'000 aktive Armeeangehörige<br />

und 80'000 Reservisten vor. Am Milizprinzip hält auch die neue Armee fest,<br />

ermöglicht aber, den gesamten Militärdienst am Stück zu leisten (Durchdiener). Trotz der<br />

Umschreibung des Verteidigungsauftrages als zentraler Aufgabe der Armee bildet die „abgestufte<br />

Bereitschaft“ ein Kernelement der Armee XXI 3164 . Als weiteres Novum schuf das<br />

Militärgesetz einen „Chef der Armee“, welcher auch in Friedenszeiten letztverantwortlich<br />

für die Entwicklung und Führung der Streitkräfte zeichnet 3165 .<br />

Die Armee bereitet sich angesichts knapper finanzieller Mittel auf die wahrscheinlicheren<br />

Einsatzfälle vor 3166 . Das ALB XXI nennt folgende „Bedrohungen und Gefahren“ 3167 :<br />

− Bewaffnete Konflikte ausserhalb Europas als ständige Realität;<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Naturkatastrophen und technische Katastrophen als ständiges Risiko;<br />

regionale bewaffnete Konflikte in Europa wie auf dem Balkan, im Kaukasus oder in der<br />

Türkei;<br />

gewalttätiger Extremismus als Folge von Migration oder politischem Extremismus;<br />

internationaler Terrorismus, auch für ausländische Personen oder Einrichtungen in der<br />

<strong>Schweiz</strong> (die <strong>Schweiz</strong> stelle aber kein primäres Ziel dar);<br />

Informationskriegführung als erhebliches Risiko;<br />

Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen als ständige Realität;<br />

innere Unruhen, wobei das Risiko gering sei;<br />

Gewaltanwendung im Luftraum als wenig wahrscheinliche Bedrohung;<br />

ein militärischer Angriff auf die <strong>Schweiz</strong> als schlimmstes Szenario.<br />

3162 Dazu vorne, S. 400ff.<br />

3163 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee XXI (vom 24. Oktober<br />

2001), BBl. 2002, S. 967 – 1051 (S. 968), nachfolgend „ALB XXI“ (Seitenzahlen jeweils zitiert nach BBl.) sowie<br />

die Botschaft zur Armeereform XXI und zur Revision der Militärgesetzgebung (vom 24. Ok-tober 2001),<br />

BBl. 2002, S. 858 – 900 (S. 859), nachfolgend „Botschaft Armee XXI“ (Seitenzahlen zitiert nach BBl.).<br />

3164 Zu allen Aussagen das ALB XXI, S. 969f.<br />

3165 ALB XXI, S. 1011.<br />

3166 Vgl. die Grafik aus dem ALB XXI oben, S. 402.<br />

3167 ALB XXI, S. 971 – 974.

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