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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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262 Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg (1920 – 1950)<br />

1932 je ein Infanterie- und ein Landwehrbataillon zur Bewahrung des inneren Friedens<br />

auf (kantonaler OD) 1815 .<br />

Gleichentags stellte die Kantonsregierung das ausdrückliche Gesuch an das EMD, zusätzlich<br />

die Infanterierekrutenschule aus Lausanne für einen möglichen OD-Einsatz<br />

nach Genf zu entsenden. Nach Rücksprache mit dem Gesamtbundesrat befahl das<br />

EMD das Rekrutenbataillon mit einer Stärke von 610 Mann zur sofortigen Verfügung<br />

des Staatsrats in die Rhonestadt 1816 . Der Kommandant der Rekrutenschule, Oberst Lederry,<br />

erhielt von der Genfer Regierung unter anderem den Auftrag, die Polizei bei der<br />

Auseinanderhaltung von links- und rechtsextremen Versammlungen (Demonstration der<br />

Faschisten, Gegendemonstration der linken Seite) an im Voraus bestimmten Orten zu<br />

unterstützen (Ziff. 3 und 4 des Befehls) 1817 .<br />

Bei der Säuberung eines Boulevards noch am 9. November wurde die eingesetzte Kompanie<br />

aus einer grossen Menschenmenge heraus bedrängt, Rekruten misshandelt und<br />

teilweise entwaffnet 1818 . Einzelne Armeeangehörige mussten von der Polizei, andere gar<br />

von Zivilisten in <strong>Sicherheit</strong> gebracht werden 1819 . Daraufhin zog sich die Kompanie zurück,<br />

um sich frisch zu gruppieren. Als die Rekruten während des Wartens auf eine<br />

angeforderte Verstärkung mit Pflastersteinen beworfen wurden, erfolgt ein Warnruf und<br />

schliesslich der Befehl, einen einzelnen, tief gezielten Schuss abzugeben 1820 . Tatsächlich<br />

feuerten die völlig überforderten Rekruten mehr als 150 Schüsse aus ihren Karabinern<br />

und von einem leichten Maschinengewehr direkt in die Menschenmenge 1821 . Im Kugelhagel<br />

starben 13 Zivilisten, mehr als 65 wurden verletzt 1822 .<br />

Nach diesen Ereignissen ersuchte der Genfer Staatsrat das EMD augenblicklich um die<br />

Entsendung eines erfahrenen WK-Bataillons. Das restliche Regiment wurde vom EMD<br />

sofort in einen Warteraum zwischen Lausanne und Genf verlegt. Erst am 12. November<br />

stellte der Gesamtbundesrat fest, dass die Voraussetzungen einer bewaffneten eidgenössischen<br />

Intervention nach Art. 16 BV schon seit dem Einsatz der Bundestruppen erfüllt<br />

1815 Nach der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Tragung der Kosten der<br />

eidgenössischen Intervention im November 1932 in Genf (vom 25. August 1933), BBl. 1933 II, S. 295 – 299<br />

(S. 295 und 297) handelte es sich dabei um das Genfer Regiment 3 sowie das Landwehrbataillon 103.<br />

1816 Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Tragung der Kosten der eidgenössischen<br />

Intervention im November 1932 in Genf (vom 25. August 1933), BBl. 1933 II, S. 295 – 299 (S. 295);<br />

Bericht des schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre<br />

1932, S. 291; EIDGENÖSSISCHES MILITÄRDEPARTEMENT (Hrsg.), Die Verwendung von Truppen bei den<br />

Vorfällen vom 9. November 1932 in Genf, Bern 1933, S. 1f., nachfolgend „Die Verwendung von Truppen 1932 in<br />

Genf“.<br />

1817 EMD, Die Verwendung von Truppen 1932 in Genf, S. 2; Bundesanwalt FRANZ STÄMPFLI, Rechtliches zum<br />

Fall Nicole, ZStR 1933, S. 420 – 437 (S. 421).<br />

1818 Gemäss TORRACINTA, Genève 1930 – 1939, S. 122, handelte es sich um eine grundsätzlich ruhige Menschenmenge;<br />

ganz anders die Darstellung im offiziellen Bericht, vgl. EMD, Die Verwendung von Truppen<br />

1932 in Genf, S. 3 – 5.<br />

1819 EMD, Die Verwendung von Truppen 1932 in Genf, S. 5.<br />

1820 EMD, Die Verwendung von Truppen 1932 in Genf, S. 5 – 12.<br />

1821 WÜRMS, IMP und BUSIPO, S. 11; TORRACINTA, Genève 1930 – 1939, S. 123.<br />

1822 MARIUS H. WIEGANDT, Der Einsatz der Armee, Diss. Bern 1999, S. 28; WÜRMS, IMP und BUSIPO, S. 12.<br />

Vgl. auch die Fotografien bei TORRACINTA, Genève 1930 – 1939, S. 119 – 130.

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