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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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486 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

5. Ausgewählte Bereiche aktueller Bundesgesetzgebung<br />

Der Bund ist dabei, auf dem Gebiet der inneren <strong>Sicherheit</strong> intensiv zu legiferieren. Neben<br />

den bereits angesprochenen Revisionen des BWIS 3210 , dem totalrevidierten Zollgesetz<br />

3211 , dem BPI 3212 und dem MIG 3213 gehören dazu insbesondere auch das neue<br />

Zwangsanwendungsgesetz, ein in Entstehung begriffenes Bundesgesetz über den <strong>Sicherheit</strong>sdienst<br />

der (öffentlichen) Transportunternehmen sowie Verordnungen zum<br />

Kernenergiegesetz.<br />

Dabei wird dem von Art. 164 Abs. 1 BV 1999 3214 eingeführten materiellen Gesetzesbegriff<br />

meist Rechnung getragen; teilweise tut sich der Gesetzgeber jedoch schwer mit den<br />

verfassungsrechtlichen Grundlagen, der inhaltlichen Bestimmtheit der Bundesgesetze<br />

sowie der Abgrenzung zur kantonalen Polizeihoheit.<br />

5.1. Das ZAG<br />

Den Anlass für die Vorarbeiten am Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) lag im tragischen<br />

Tod zweier Asylsuchender auf deren zwangsweisem begleiteten Rückflug in die Heimatländer<br />

3215 . Da eine genügende formell-gesetzliche Grundlage für die Anwendung polizeilichen<br />

Zwangs in solchen Situationen fehlte, veranlassten die Kantone die Einsetzung<br />

einer Arbeitsgruppe 3216 .<br />

Der erste Entwurf für ein ZAG (E-ZAG 2004) 3217 hätte den Geltungsbereich des Gesetzes<br />

auf den Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung sowie den Transport von<br />

Personen mit Freiheitsbeschränkungen im Auftrag des Bundes durch Behörden oder<br />

Private geregelt (Art. 1). Weil die Arbeiten an einem Polizeigesetz des Bundes 3218 mehr<br />

Zeit in Anspruch nahmen als erwartet, weitete der Bundesrat den Geltungsbereich des<br />

3210 Siehe vorne, S. 441ff.<br />

3211 Siehe vorne, S. 448ff.<br />

3212 Siehe vorne, S. 447f.<br />

3213 Siehe vorne, S. 455f.<br />

3214 Siehe vorne, S. 423f.<br />

3215 Zu den Hintergründen des E-ZAG siehe die NZZ vom 3. Oktober 2007, S. 16 („Einheitliche Ausübung von<br />

Polizeigewalt“).<br />

3216 Erläuternder Bericht (vom 15. Oktober 2004) zum Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Anwendung von<br />

Zwang im Ausländerrecht und beim Transport von Personen im Auftrag der Bundesbehörden, S. 3 und 6<br />

(http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/gesetzgebung/zwangsanwendung.Par.0001.File.tm<br />

p/ber-zag-d.pdf; zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

Zum Bedürfnis der Schaffung einer genügenden formell-gesetzlichen Grundlage und zu den Hintergründen<br />

auch Ständerätin TRIX HEBERLEIN (für die Kommission), AB SR 2006 S. 383, sowie – ausführlich, Nationalrat<br />

PHILIPP MÜLLER (für die Kommission), AB NR 2007, S. 1582f.<br />

3217 Der erste Entwurf zum ZAG aus dem Jahre 2004 findet sich online unter<br />

http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/gesetzgebung/zwangsanwendung.Par.0004.File.tm<br />

p/zag-d.pdf (zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

3218 Gemäss NR LOUIS SCHELBERT äusserte sich der Departementschef, BR Blocher, in der nationalrätlichen<br />

Kommission noch in dem Sinne, dass das ZAG den Erlass eines Polizeigesetzes des Bundes obsolet machen<br />

würde; AB NR 2007, S. 1583.

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