02.11.2013 Aufrufe

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Eine Abfolge sicherheitspolitischer Berichte 403<br />

Lebensgang massiv stört oder verunmöglicht und daher Notrecht legitimieren kann“ 2685 sei stark<br />

gesunken 2686 . Daher könne dieser Fall für die sicherheitspolitische Struktur, Führung<br />

und Regeltätigkeit nicht mehr bestimmend sein.<br />

Stattdessen habe die „besondere Lage“ an Bedeutung gewonnen. Darunter zu verstehen<br />

wäre „(…) eine Situation, in der gewisse Staatsaufgaben mit den ordentlichen Verwaltungsabläufen<br />

nicht mehr bewältigt werden können. Im Unterschied zur «ausserordentlichen Lage» ist aber die Regierungstätigkeit<br />

nur sektoriell betroffen.“ 2687<br />

An den Begriffen der „ordentlichen Lage“ – als „Normalität“ – und der „Krise“ – als „Störungsereignis<br />

mit beachtlichem strategischem Gefahren- bzw. Schadenpotential, das mit den herkömmlichen<br />

Problemlösungstechniken nicht bewältigt werden kann“ – hält der Bericht fest 2688 .<br />

1.4.3. <strong>Sicherheit</strong>spolitische Strategie<br />

Der SiPolB 2000 sieht im Zweckartikel der Bundesverfassung (Art. 2 BV 1999) offenbar<br />

einen Verfassungsauftrag, aus welchem sich die sicherheitspolitischen Ziele ableiten<br />

liessen 2689 . Drei solche Ziele formuliert der Bericht in grösster Allgemeinheit (Abwehr<br />

von Gewalt, Schutz der Bevölkerung, Beitrag zu Frieden und Stabilität) 2690 .<br />

Um die genannten Ziele erreichen zu können, sei eine nationale und internationale <strong>Sicherheit</strong>skooperation<br />

entscheidend. Die Kooperation im Inland bestünde in der „Zuweisung<br />

spezifischer Aufgaben und entsprechender Ressourcen an die verschiedenen sicherheitspolitischen Bereiche<br />

auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde sowie in deren Zusammenwirken in gegenseitiger Abstimmung<br />

im Bedarfsfall.“ 2691 Zu diesem Zweck entwickelt der Bericht eine „umfassende<br />

<strong>Sicherheit</strong>skooperation im Inland“ (UFS), welche an die Stelle der Organisation der Gesamtverteidigung<br />

treten sollte. Umfassend und flexibel angelegt, solle die UFS alle staatlichen<br />

sowie „bezeichnete private Organisationen“ zu bereichs- und elementsübergreifender Zusammenarbeit<br />

verpflichten 2692 . Als Voraussetzungen dafür nennt der SiPolB 2000 eine klare<br />

Zuordnung von Aufträgen und der jeweiligen Führungsverantwortung. Bund, Kantone<br />

und Gemeinden 2693 sollen grundsätzlich ihre Kompetenzen behalten, zur Erhöhung der<br />

geforderten Flexibilität müssten diese aber nötigenfalls – in Absprache mit den Betroffenen<br />

– angepasst werden 2694 .<br />

2685 SiPolB 2000, S. 7720.<br />

2686 SiPolB 2000, S. 7720f.<br />

2687 SiPolB 2000, S. 7721.<br />

2688 SiPolB 2000, S. 7720.<br />

2689 SiPolB 2000, S. 7686. Nach hier vertretener Auffassung (siehe S. 22f.) und h.L. (siehe die in Anm. 118 S. 23<br />

zur geltenden Bundesverfassung zitierte Literatur) lassen sich aus Art. 2 als Programmnorm direkt keine Aufträge<br />

oder Kompetenzen ableiten.<br />

2690 SiPolB 2000, S. 7686f.<br />

2691 SiPolB 2000, S. 7686.<br />

2692 SiPolB 2000, S. 7691f.<br />

2693 Ein Einbezug der kommunale Ebene wäre nicht notwendig gewesen. Zwar kommt den Gemeinden gerade im<br />

Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung eine grosse Bedeutung zu, doch bleibt die<br />

Ausgestaltung der „kantonalen <strong>Sicherheit</strong>spolitik“ den Kantonen überlassen. Die Generalisierung der Kompetenzen<br />

der Gemeinden trägt den vorhandenen Unterschieden zwischen den Kantonen zu wenig Rechnung.<br />

2694 SiPolB 2000, S. 7692. Zumindest die bisherigen Bundesverfassungen lassen die Verschiebung oder Begründung<br />

von Kompetenzen auf dem Wege der Absprache zwischen den betroffenen Gemeinwesen nicht zu.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!