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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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482 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

Zusammenfassend sah sich der Bundesrat veranlasst, seine Skizze möglicher Bedrohungen<br />

und Gefahren aus dem SiPolB 2000 geringfügig anzupassen 3189 :<br />

Als zweite veränderte Rahmenbedingung nennt der Bundesrat die seit dem Ende des<br />

Ost-West-Konflikts dramatisch gekürzten finanziellen Mittel der Armee 3190 . Die Planungsvorgaben<br />

bei Erstellung des Konzepts Armee XXI stimmten längst nicht mehr mit<br />

der finanzpolitischen Wirklichkeit überein 3191 .<br />

4.5.3.2. Raumsicherung<br />

Der ES 08/11 wird bis ins Jahr 2011 zu einer Halbierung der Kampf- und Unterstützungsverbände<br />

des Heeres bei gleichzeitigem Ausbau der Anzahl Infanteriebataillone<br />

führen 3192 . Dadurch soll das Heer nicht nur billiger, sondern noch stärker auf wahrscheinliche<br />

Einsatzformen ausgerichtet werden 3193 . Dazu gehören für die Infanterie insbesondere<br />

die Unterstützung von zivilen Behörden 3194 sowie die Vorbereitung auf „reale und verglichen<br />

mit früher grössere Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle“ 3195 , respektive „asymmetrische<br />

Gewaltanwendung“ 3196 .<br />

3189 Botschaft ES 08/11, S. 6213. Zu den sicherheitspolitischen Veränderungen seit dem SiPolB 2000 siehe<br />

DIETER WICKI, Gedanken zur aktuellen Bedrohungslage der <strong>Schweiz</strong>, ASMZ 11/2005, S. 4f.<br />

3190 Siehe vorne, Anm. 2629, S. 394.<br />

3191 Botschaft ES 08/11, S. 6219f. sowie S. 6221f. sowie vorne, S. 394 mit Anm. 2629.<br />

3192 Zur weitergehenden Problematik eines solchen Umbaus siehe MOHLER/GÄTTELIN/MÜLLER, Unsicherheit<br />

über <strong>Sicherheit</strong>, AJP 2007, S. 815 – 830, (S. 819; m.w.H.).<br />

3193 Botschaft ES 08/11, S. 6217ff.<br />

3194 Botschaft ES 08/11, S. 6219.<br />

3195 Botschaft ES 08/11, S. 6221.<br />

3196 Botschaft ES 08/11, S. 6223.<br />

Das Reglement des Chefs der Armee „Begriffe Führungsreglemente der Armee“ (gültig seit 1. Januar 2004)

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