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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Der Staatsschutz 443<br />

3.1.6. BWIS II<br />

Die zweite Revision (BWIS II) behandelt den Kern des Staatsschutzes, nämlich die<br />

Abwehr schwerwiegender Gefahren, primär als Terrorismus, Gewaltextremismus, verbotener<br />

Nachrichtendienst oder Proliferation von Massenvernichtungswaffen 2933 . Die<br />

<strong>Sicherheit</strong>slage der <strong>Schweiz</strong> habe sich – so der Bundesrat in seiner Botschaft – „in den<br />

letzten Jahren (…) sukzessive verschlechtert und nachhaltig verschärft“ 2934 . Zwar gehe insbesondere<br />

vom Dschihadismus auch für die <strong>Schweiz</strong> eine immer stärkere, mit der Lage im Ausland<br />

vor versuchten oder durchgeführten Anschlägen vergleichbare Bedrohung aus,<br />

doch sei sie „nach wie vor kein primäres Ziel von islamistischem Terrorismus“ 2935 . Mit der verschärften<br />

Bedrohungslage sei das nach der „Fichenaffäre“ in Kauf genommene <strong>Sicherheit</strong>srisiko<br />

gewachsen, das „präventive Abwehrdispositiv“ derzeit lückenhaft 2936 .<br />

Die Vorlage sieht vor, zur Aufklärung und präventiven Bekämpfung obiger Bedrohungen<br />

die Mittel und Möglichkeiten des Staatsschutzes stark auszuweiten (umfangreiche<br />

Ergänzung der Art. 13, 14 und 18 gemäss E-BWIS II) 2937 . Dabei stellen sich die „klassischen“<br />

rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem präventiven Staatsschutz: Nämlich,<br />

ob die konkrete oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwartende Gefährdungslage<br />

einen Ausbau überhaupt zu legitimieren vermag, wie stark die Grundrechte (vor allem<br />

informationelle Selbstbestimmung 2938 und Meinungsfreiheit 2939 ) durch mögliche Eingriffe<br />

tangiert werden dürfen und welche Erfordernisse an die Bestimmtheit des Gesetzes zu<br />

stellen sind. Die Fragen wiegen umso schwerer, als die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber<br />

Bundesgesetzen auch unter der geltenden Bundesverfassung stark eingeschränkt<br />

bleibt.<br />

BWIS II ist in den parlamentarischen Beratungen vorerst gescheitert. Der Nationalrat<br />

hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2008 als Erstrat mit 92 zu 79 Stimmen Nichteintreten<br />

beschlossen 2940 . Der Bedarf nach näheren verfassungsrechtlichen Abklärungen<br />

2941 wurde auch von der unterlegenen Ratsminderheit nicht bestritten; schlussendlich<br />

stellte sich die Frage, ob eine Grundsatzdebatte in den Räten geführt oder die Vorlage<br />

zur grundsätzlichen Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen werden sollte. Die<br />

2933 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren <strong>Sicherheit</strong> (vom 15.<br />

Juni 2007), BBl. 2007, S. 5037 – 5138 (S. 5038f.; Übersicht), nachfolgend „Botschaft BWIS II“ (Seitenzahlen jeweils<br />

zitiert nach BBl.).<br />

2934 Botschaft BWIS II, S. 5055. Siehe auch vorne, Anm. 2916, S. 441.<br />

2935 Botschaft BWIS II, S. 5055; anders der BISS 2005, S. 12.<br />

2936 Botschaft BWIS II, S. 5063f. Zu den bisherigen Massnahmen siehe HEINRICH KOLLER, Kampf gegen den<br />

Terrorismus, ZSR 2/2006, S. 107 – 132 (S. 122 – 126).<br />

2937 Dazu die Botschaft BWIS II, S. 5076ff.<br />

2938 Siehe dazu MÜLLER/SCHEFER, Grundrechte, insbesondere S. 177 und 210ff.<br />

2939 Siehe dazu MÜLLER/SCHEFER, Grundrechte, insbesondere S. 356, 422 (mit Fn. 523), 452 (mit Fn. 99) sowie<br />

469.<br />

2940 Eine Allianz aus links-grünen und national-konservativen Politikern setzte sich mit dem Nichteintretensantrag<br />

durch. Vgl. AB NR 2008, online unter<br />

http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/4806/288279/d_n_4806_288279_288289.htm (zuletzt besucht<br />

am 1. Mai 2009).<br />

2941 Siehe dazu LUCIEN MÜLLER/NINA WIDMER/RAINER J. SCHWEIZER, Staatsschutzgesetzgebung auf Abwegen,<br />

in: NZZ vom 16. Dezember 2008, S. 15.

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