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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1874 bis 1914 143<br />

intervention wog der Umstand, dass eine Lösung des Parteienstreits noch immer nicht gefunden<br />

war. Die Konservativen blieben an der Macht und verteidigten diese mit allen<br />

Mitteln, die Liberalen wollten mit allen Mitteln ihre einst dominante Stellung zurückerlangen.<br />

3.2.6. Radikale Revolution (1890)<br />

Nach einer Periode relativer Ruhe setzten die Liberalen im Jahre 1890 alles auf eine<br />

Karte und griffen zur Ablösung der konservativen Regierung zum äussersten Mittel,<br />

dem gewaltsamen Staatsstreich. Das Tessin stand kurz vor einem Bürgerkrieg. Erst die<br />

erfolgreiche Intervention des eidgenössischen Kommissärs legte den Grundstein für eine<br />

dauerhafte Beruhigung der politischen Lage im Tessin.<br />

3.2.6.1. Sturm auf das Regierungsgebäude<br />

Weil der Bundesrat einen Rekurs gegen die Grossratswahlen nicht zügig behandelte,<br />

bliesen die Radikalen am 11. September 1890 zur Revolution 962 . Sie begründeten ihren<br />

Aufstand mit einer Verfassungsverletzung durch den Staatsrat 963 . Die lokalen Behörden<br />

in Bellinzona verloren rasch ihre Handlungsfähigkeit; zwei Stunden nach Ausbruch der<br />

Unruhen waren die Polizeikräfte entwaffnet 964 . Im ganzen Kanton führten die Revolutionäre<br />

Verhaftungen durch, setzten eine neue provisorische Regierung ein und versuchten,<br />

die (damals schwergewichtig telegrafische) Kommunikation zu unterbinden 965 . Bei<br />

der Erstürmung des Regierungsgebäudes wurde Staatsrat Rossi „versehentlich“ erschossen,<br />

ein anderes Regierungsmitglied gefangen genommen 966 .<br />

Tags darauf begann der Vizepräsident der gewählten Tessiner Regierung, Staatsrat Bonzanigo,<br />

den Widerstand gegen die „Putschregierung“ zu organisieren, indem er bewaffnete<br />

Trupps aufstellen liess und die (konservativen) Kantone Uri und Luzern um deren<br />

sofortige bewaffnete Intervention gestützt auf Art. 16 BV 1874 ersuchte. Während die<br />

Urner Regierung pflichtgemäss den Bundesrat um Instruktion ersuchte, signalisierte<br />

Luzern seine Bereitschaft einzugreifen, sofern der Bundesrat untätig bleibe 967 .<br />

3.2.6.2. Neuerliche eidgenössische Intervention<br />

In dieser kritischen Phase begann die – diesmal rechtmässige – bewaffnete eidgenössische<br />

Intervention, welche der Bundesrat dem Aargauer Nationalrat Arnold Künzli 968<br />

962 Eine anschauliche Schilderung der Ereignisse findet sich bei VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 86 – 88.<br />

963 Telegramm der provisorischen Regierung an den Bundesrat vom 12. September 1890, 09.30 Uhr, abgedruckt<br />

in: VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 91.<br />

964 VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 87f.<br />

965 VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 88 – 90.<br />

966 Zum Ganzen etwa HIS, Geschichte Bd. III, S. 167; GAGLIARDI, Geschichte der <strong>Schweiz</strong> Bd. II, S. 1628f.<br />

oder VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 86 – 98.<br />

967 VON SALIS, Bundesrecht Bd. I, S. 90f.<br />

968 Zur Person Arnold Künzli siehe den Eintrag im Historischen Lexikon der <strong>Schweiz</strong>, http://www.hls-dhsdss.ch/index.php<br />

(zuletzt besucht am 1. Mai 2009). Künzli war sowohl mit der Situation im Tessin, welches er<br />

in jungen Jahren als Kaufmann bereist hatte, als auch mit der <strong>Schweiz</strong>er Politik, welche er als Aargauer Regierungs-<br />

und als langjähriger Nationalrat (Demokraten, später FDP) kannte, bestens vertraut. Zur Zeit der Intervention<br />

bekleidete Künzli den Rang eines Obersten der <strong>Schweiz</strong>er Armee, später kommandierte er das<br />

Feldarmeekorps 4.

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