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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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410 Die Gegenwart (1990 – 2009)<br />

„Eckwert“ 2736 . Der neue Departementschef liess die Projektorganisation USIS im Frühling<br />

2004 auflösen 2737 .<br />

1.6. Beurteilung: Einheitlich verstandene <strong>Sicherheit</strong>spolitik<br />

Die <strong>Sicherheit</strong>spolitischen Berichte – unter Federführung des VBS entstanden – behandelten<br />

zwar hauptsächlich den Bereich der äusseren <strong>Sicherheit</strong>, während sich USIS – unter<br />

Führung des EJPD – primär mit der inneren <strong>Sicherheit</strong> auseinandersetzte. Beide Berichtsserien<br />

weisen allerdings eine gewisse Schnittmenge miteinander auf. Übereinstimmend<br />

erwähnen beide die Schwierigkeit einer konsequenten Trennung zwischen äusserer und<br />

innerer <strong>Sicherheit</strong>; beide Felder hingen mittlerweile stark voneinander ab. Sowohl für die<br />

innere als auch die äussere <strong>Sicherheit</strong> gewinne die Kooperation – sowohl innerhalb der<br />

jeweiligen Bereiche als auch darüber hinaus – an Bedeutung.<br />

Die SiPolB stellen die bisherige Lageentwicklung sowie das ganze Spektrum künftiger<br />

Lageentwicklungsmöglichkeiten ins Zentrum und vernachlässigen den rechtlichen Rahmen<br />

fast völlig (anders noch die Konzeption Gesamtverteidigung 1973). Seit dem Bericht<br />

90 fehlen den SiPolB klare Priorisierungen; eine Konzentration auf eine äussere,<br />

militärische Bedrohung ist seit dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht mehr möglich. Mit<br />

der Verschiebung hin zu vielfältigen Bedrohungen, welche vornehmlich die innere <strong>Sicherheit</strong><br />

betreffen, steigt gleichzeitig die Unsicherheit. Sowohl die Bedeutung der zivilen<br />

Stellen (EJPD und Kantone) als auch die Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens<br />

sollten in einem künftigen SiPolB höher gewichtet werden.<br />

Die Analyse im Rahmen von USIS zeugte von Mut und der Offenheit; die Umsetzungen<br />

erfolgten dann unter einseitiger Rücksichtnahme auf die finanziellen Rahmenbedingungen.<br />

Nicht mehr ein zu erreichender Zustand, sondern die zur Verfügung gestellten Finanzen<br />

bilden seither die Richtschnur. USIS IV zeugt vom Primat der Finanzen über die <strong>Sicherheit</strong>;<br />

– damit gewannen sachfremde Elemente bestimmenden Einfluss. Anstatt die vorhandene<br />

rechtliche Gemengelage zu entwirren führte der Ausgang von USIS zu einer<br />

zusätzlichen Zementierung unbefriedigender Zustände. Die notwendigen Reformen<br />

wurden schlussendlich gerade nicht an die Hand genommen.<br />

Der neue, für den Herbst 2009 angekündigte sicherheitspolitische Bericht sollte m.E.<br />

neben einem aktualisierten Lagebild und den sich daraus ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten<br />

einen stärkeren Bezug zu den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen herstellen.<br />

Aufgabe des Berichts kann es sein, erkannte sicherheitspolitische Gefahren oder künftige<br />

2736 Überprüfung des Systems der inneren <strong>Sicherheit</strong> der <strong>Schweiz</strong>, Teil IV (vom 30. November 2003), S. 23f.,<br />

abrufbar<br />

unter<br />

http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/usis.Par.0011.File.tmp/20031130_Bericht_IVd.pdf<br />

(zuletzt besucht am 1. Mai 2009).<br />

2737 Vgl. NZZ vom 21. Februar 2004, S. 13 („<strong>Sicherheit</strong>sprojekt USIS vor dem Abschluss“) sowie die Medienmitteilung<br />

des EJPD vom 24. März 2004 unter<br />

http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2004/2004-03-24.html (zuletzt besucht am<br />

1. Mai 2009). Damit reduzierte sich m.E. die umfassende, vorbehaltlose Überprüfung des Systems innere <strong>Sicherheit</strong><br />

auf ein Flickwerk zum Stopfen der ärgsten Löcher; der Verlauf von USIS nach 2003 kann daher nur<br />

bedauert werden.

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