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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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222 Von der Verfassungsrevision bis zum Ersten Weltkrieg (1874 – 1920)<br />

„Jugend-Internationale“ gefährdeten die innere und äussere <strong>Sicherheit</strong> des Bundes; da sie<br />

offen für Revolution und Gewalt einträten, stünden sie nicht unter dem Schutz der<br />

Pressefreiheit 1553 .<br />

4.6.2.6. Verstärkung der Heerespolizei<br />

Am 23. Juli ermächtigte der Bundesrat die Armeeleitung, die Heerespolizei von 400 auf<br />

1'000 Freiwillige aufzustocken 1554 . Mit Beschluss vom 29. Oktober erhöhte er deren<br />

Soldzulage rückwirkend auf den 1. September 1555 .<br />

4.6.2.7. Die Landesstreikkommission<br />

Am 9. August 1917 beschloss der Bundesrat die Bildung einer Kommission, welche<br />

zuhanden der Landesregierung Anträge für Massnahmen formulieren sollte, welche im<br />

Falle eines Landesstreiks zu unternehmen wären; der geheimen Kommission gehörten<br />

die Bundesräte Müller (EJPD), Decoppet (EMD) und Haab (Post und Eisenbahndepartement),<br />

der Generalstabschef sowie Bundesanwalt Stämpfli an 1556 .<br />

Besonderes Augenmerk genoss die Ausgestaltung einer möglichen Bundesintervention,<br />

welche sich nach Art. 16 BV richten sollte. Vorgesehen war die Berufung eines eidgenössischen<br />

Kommissärs, dessen rechtliche Stellung – erstmals – einigermassen klar formuliert<br />

werden sollte 1557 .<br />

Von der Landesstreikkommission stammte auch die Idee zur Schaffung eines politischen<br />

(Inland-) Nachrichtendienstes, welcher der Bundesanwaltschaft unterstellt werden sollte<br />

1558 .<br />

Ausserdem formulierte die Landesstreikkommission zwei Erlasse 1559 , welche im äussersten<br />

Notfall zur Geltung gekommen wären; nämlich dann, wenn die Landesregierung mit<br />

Gewalt an ihrer Tätigkeit gehindert werden sollte. Der Bundesrat genehmigte die Verordnungen<br />

zwar am 29. Oktober 1918, welche aber nicht zur Anwendung gelangten 1560 .<br />

4.6.3. Lagebeurteilung durch die Bundesbehörden<br />

Sowohl die <strong>Schweiz</strong>er Behörden als auch die politischen Lager verfolgten die Entwicklungen<br />

im Ausland sehr genau 1561 .<br />

1553 Dazu WILD, Zürich 1918, S. 23 (m.w.H.).<br />

1554 Bundesratsbeschluss betreffend Verstärkung der Heerespolizei (vom 23. Juli 1918), AS 34, S. 794, nachfolgend<br />

„BRB Verstärkung HePo 1918“.<br />

1555 Bundesratsbeschluss betreffend Abänderung der Verordnung über die Organisation der Heerespolizei (vom<br />

29. Oktober 1918), AS 34, S. 1088.<br />

1556 ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 49.<br />

1557 Vgl. Art. 3 des bei ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 50 abgedruckten (nicht veröffentlichten) BRB vom 16.<br />

August 1918.<br />

1558 ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 54, m.H. auf das geheime Protokoll der Landesstreikkommission vom 12.<br />

September 1918.<br />

1559 Die Verordnung betreffend Massnahmen gegen die Gefährdung der inneren <strong>Sicherheit</strong> der Eidgenossenschaft<br />

sowie den Bundesratsbeschluss betreffend Massnahmen gegen Ausschreitungen der Presse bei Störung der<br />

öffentlichen Ruhe und Ordnung.<br />

1560 Dazu ZELLER, Ruhe und Ordnung, S. 59; GAUTSCHI, Landesstreik, S. 198; Ders., Dokumente, S. 151f.; PAUL<br />

SCHMID-AMMANN, Die Wahrheit über den Generalstreik von 1918 (im Auftrag des <strong>Schweiz</strong>erischen Gewerkschaftsbunds),<br />

Zürich 1968, S. 159.<br />

1561 FREY, Vor der Revolution?, S. 31.

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