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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Terrorismus, Spionage und Subversion 387<br />

Staatsschutzbereichen Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung 2617 . Die innenpolitische<br />

Tätigkeit, das Schwergewicht der Untersuchung, bildete aber Anlass zu fundierter<br />

Kritik.<br />

Der allgemeine Polizeiauftrag für die Bundesanwaltschaft aus dem Jahre 1958 vermöge<br />

in seiner abstrakten, sehr weit gefassten Form nicht mehr zu genügen; eine Konkretisierung<br />

sei für die praktische Arbeit unterlässlich. Innerhalb dieses weiten Rahmens hätte<br />

die Bundespolizei teilweise unnötige, teilweise auch unrichtige Informationen gesammelt.<br />

Klare Kriterien für die Beobachtung und Erfassung der politisch-polizeilichen<br />

Vorgänge hätten gefehlt; vieles sei den einzelnen Sachbearbeitern (der Bundespolizei<br />

sowie auf kantonaler Stufe) überlassen geblieben. Zudem habe die Veränderung der<br />

klassischen politischen Landschaft die Nachrichtenbeschaffung erschwert. Die Persönlichkeitsrechte<br />

der betroffenen Personen genossen nur ungenügenden Schutz. Während<br />

die Staatsschutzorgane in einer traditionellen Parteienlandschaft verankert blieben, hätten<br />

sie neue Bedrohungsformen nicht rechtzeitig als solche erkannt 2618 .<br />

Projekte zur Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung wurden zwar seit den 1970er<br />

Jahren geprüft und vorangetrieben, bis zum Ende des Kalten Krieges stand jedoch keines<br />

davon in Betrieb 2619 . Dafür nahmen zu Beginn der 1980er Jahre im Bundesamt für Ausländerfragen<br />

ZAR (für Ausländer) 2620 , im Bundesamt für Polizeiwesen RIPOL (Personenund<br />

Sachfahndungssystem) 2621 ihren Dienst auf 2622 .<br />

Im Herbst 1999 wurde die Bundespolizei im Rahmen einer Reorganisation von der<br />

Bundesanwaltschaft zum Bundesamt für Polizei transferiert; anschliessend fand eine<br />

Aufteilung der früheren Bundespolizei in die Bundeskriminalpolizei und den Dienst für<br />

Analyse und Prävention (Inlandnachrichtendienst, DAP) statt 2623 .<br />

6.6. Beurteilung: Spannungsfelder wurden sichtbar<br />

Die 1960er und 1970er Jahre standen ganz im Zeichen des Ost-West-Konflikts sowie<br />

des linksextremen und des palästinensischen Terrorismus. Die Bundespolizei führte ihre<br />

in den 1950er Jahren begonnene Überwachungstätigkeit weiter; der technische Fortschritt<br />

trug dazu bei, vermehrt auch elektronische Hilfsmittel dafür einzusetzen (Wanzen,<br />

Telefonabhörungen).<br />

Mit den Aktivitäten von RAF-Mitgliedern sowie deren Gesinnungsgenossen in der<br />

<strong>Schweiz</strong> sowie den Anschlägen der PFLP wurde die terroristische Gefahr auch hierzulande<br />

offen sichtbar. Allerdings blieb die <strong>Schweiz</strong> von einer strukturellen Bedrohung<br />

verschont, wie sie Deutschland oder Italien erlebte. Zwar genossen etwa RAF-<br />

2617 Bericht PUK EJPD, S. 815.<br />

2618 Bericht PUK EJPD, S. 807 – 819.<br />

2619 Siehe die Übersicht bei KREIS, Staatsschutz in der <strong>Schweiz</strong>, S. 524 – 535.<br />

2620 KREIS, Staatsschutz in der <strong>Schweiz</strong>, S. 532.<br />

2621 Verordnung über das automatisierte Fahndungssystem (vom 16. Dezember 1985), AS 1986 I, S. 7 – 11 (heute<br />

SR 361.0).<br />

2622 Siehe auch hinten, S. 447f.<br />

2623 Generalsekretariat VBS/EJPD (Hrsg.), Die Nachrichtendienste der <strong>Schweiz</strong>, Bern 2003, S. 25. Zur aktuellen<br />

Reorganisation siehe hinten, S. 446f.

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