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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Zeit des Zweiten Weltkriegs 313<br />

3.3.4. Ausschluss von vier Mitgliedern aus dem Nationalrat<br />

Gestützt auf seinen Beschluss vom 17. Dezember 1940 beschloss der Bundesrat am 27.<br />

Mai 1941 die Auflösung der Fédération socialiste suisse (FSS) 2175 , einer linken Gruppierung,<br />

welche sich unter ihrem Präsidenten Léon Nicole von der SP abgespalten hatte 2176 .<br />

Für den Bundesrat spielte es keine Rolle, dass sich die FSS selbst nicht als kommunistische<br />

Organisation bezeichnete. Die Beweise gegen die FSS wären gemäss einem unveröffentlichten<br />

Urteil des Bundesgerichts vom 12. Juli 1940 (Nicole c. Vaud) 2177 erdrückend.<br />

Darin hatte das oberste Gericht festgestellt, dass Nicole die Politik der Sowjetunion vorbehaltlos<br />

unterstütze und insbesondere die Angriffe der Roten Armee auf Finnland, Teile<br />

Polens sowie das Baltikum als Befreiung vom kapitalistischen Joch begrüsse; für diese<br />

Haltung werde der Politiker von sowjetischen Zeitungen gelobt. Ausserdem führe Nicole<br />

in einer ausländischen Zeitschrift heftige Angriffe gegen die <strong>Schweiz</strong>er Sozialdemokraten<br />

und stehe in Verbindung mit kommunistischen Führern des Auslands 2178 . Zu seiner Zeit<br />

als Genfer Staatsrat (1934 – 1936) hätte sich Nicole zwar zurückhalten müssen, doch verherrliche<br />

er nun wieder die sowjetische Politik in öffentlichen Vorträgen. Dies sei rechtswidrig<br />

und staatsgefährlich im Sinne von Art. 56 BV und gefährde primär die innere, aber<br />

auch die äussre <strong>Sicherheit</strong> der <strong>Schweiz</strong> 2179 . Dass von einzelnen Versammlungen keine Ruhestörungen<br />

zu befürchten wären, spiele in casu keine Rolle; entscheidend wären die Anwendung<br />

kommunistischer Propaganda und die Agitation zur Unterhöhlung der staatlichen<br />

Einrichtungen. Daher sei – nach einstimmiger Meinung der staatsrechtlichen Abteilung<br />

des Bundesgerichts – sogar ein unbefristetes Redeverbot für Léon Nicole nicht zu<br />

beanstanden 2180 .<br />

Im Anschluss an das bundesrätliche Verbot der FSS beschloss der Nationalrat am 27.<br />

Mai 1941 mit 114 zu einer Stimme den Ausschluss deren vier Nationalräte (Léon Nicole,<br />

Jacques Dicker, Ernest Gloor und Eugène Masson) aus dem Parlament 2181 . Ihnen folgten<br />

Georges Paul Randon (FDP), William-Emanuel Rappard (LdU), Kurt Bucher (FDP)<br />

sowie Lucien Rubattel (LPS) in die Bundesversammlung 2182 .<br />

2175 Bundesratsbeschluss betreffend die Auflösung der Fédération Socialiste Suisse (vom 27. Mai 1941), AS 57,<br />

S. 668.<br />

2176 Die Fédération des Socialistes Suisses wurde 1939 gegründet und hatte vor allem in den Kantonen Genf und<br />

Waadt Zulauf. 1944 ging die FSS in der neu gegründeten Partei der Arbeit auf, der Nachfolgeorganisation der<br />

KPS.<br />

2177 Das Urteil wurde zusammengefasst von DR. E.G., in: ZBl 1940, S. 354 – 357.<br />

2178 Bericht über anti-demokratische Umtriebe 1939 – 1945, Teil III, BBl. 1946 II, S. 212 – 271 (S. 250).<br />

2179 ZBl 1940, S. 354 – 357 (S. 356).<br />

2180 ZBl 1940, S. 354 – 357 (S. 357).<br />

2181 KLEY-STRULLER, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, S. 285 (m.H. auf das Protokoll des Nationalrats vom 3.<br />

– 13. Juni 1941 [im AB NR nicht publiziert]).<br />

2182 Vgl. dazu BBl. 1941 I, S. 760 sowie BBl. 1941 I, S. 1096. Als Grund für den Ersatz wird die Unwählbarkeit<br />

der vier Nationalräte festgehalten.

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