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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Bewährungsproben von 1848 bis 1874 101<br />

Lörrach, wo ihn bereits eine von ihm organisierte Bürgerwehr erwartete. Vier Tage nach<br />

der Ausrufung der „Deutschen Republik“ flüchteten seine Freischaren vor den herannahenden<br />

badischen Truppen und Struve wurde vor Gericht gestellt 650 .<br />

Ein Jahr später bildete das Grossherzogtum nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung<br />

erneut das Zentrum von Unruhen und Aufständen 651 . Mit einer besseren<br />

Organisation und dem Überlaufen der badischen Armee erhielt die Erhebung eine neue<br />

Qualität 652 . Im gleichen Jahr spitzte sich auch die Lage in der Lombardei weiter zu.<br />

Angesichts dauernder bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen nördlich und südlich<br />

der <strong>Schweiz</strong> gestand die Bundesversammlung dem Bundesrat beschränkte Vollmachten<br />

zu 653 . Deren Hauptzwecke lagen im Schutz der Landesgrenzen durch das Militär 654 und<br />

in der Lösung des Flüchtlingsproblems 655 . Das Dekret begnügte sich in Art. 1 mit einer<br />

Begrenzung des Truppenaufgebots, legte aber keinen eigentlichen Auftrag für die Armee<br />

fest; erst mit dem Blick auf Art. 2 wird klar, dass es um einen Einsatz sowohl zu Gunsten<br />

der äusseren als auch der inneren <strong>Sicherheit</strong> gehandelt hat 656 . Tatsächlich richtete<br />

sich die Aufmerksamkeit der Truppen weniger auf die kriegführenden Armeen als auf<br />

die Entwicklung der Situation der Flüchtlinge innerhalb der Landesgrenzen 657 .<br />

Während den Wirren der Jahre 1848/49 verliessen etwa 80'000 Menschen allein das<br />

Grossherzogtum Baden 658 ; 9'000 davon wurden an der <strong>Schweiz</strong>er Grenze entwaffnet und<br />

interniert 659 .<br />

Gestützt auf Art. 57 (Wegweisung) i.V.m. Art. 90 Ziff. 8, 9 und 10 BV 1848 ergriff der<br />

Bundesrat die nötigen Massnahmen, um das Problem einheitlich zu lösen; er beauftragte<br />

wiederum einen eidgenössischen Kommissär mit der Umsetzung 660 .<br />

Besonders die liberalen Grenzkantone waren beliebte Zufluchtsorte für deutsche Revolutionäre<br />

und Republikaner 661 . Auf internationalen Druck hin liess der Bundesrat die in die<br />

<strong>Schweiz</strong> entwichenen Anführer der Badischen Aufständischen ausweisen 662 – zum Miss-<br />

650 ENGEHAUSEN, Die Revolution von 1848/49, S. 171f.<br />

651 FROTSCHER/PIEROTH, Verfassungsgeschichte, Rz. 318 – 321; PAULY in: Josef Isensee/Paul Kirchhof<br />

(Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, Band I, Heidelberg 2003, § 3 Die Verfassung der Paulskirche und ihre<br />

Folgewirkungen, Rz. 44.<br />

652 ENGEHAUSEN, Die Revolution von 1848/49, S. 240f. und 244.<br />

653 Dekret der Bundesversammlung, enthaltend eine begränzte Ermächtigung des Bundesrathes zum Aufgebote<br />

von Truppen (vom 30. Juni 1849), BBl. 1849 II, S. 306f.<br />

654 GAGLIARDI, Geschichte der <strong>Schweiz</strong> Bd. II, S. 1439.<br />

655 Vgl. dazu SUTER, Notrecht, S. 34 – 38 oder KURZ, Geschichte der Armee, S. 30.<br />

656 Art. 2 des Dekrets: „Der Bundesrath ist ferner ermächtigt, für ausserordentliche Ausgaben, welche die äussere <strong>Sicherheit</strong> oder<br />

innere Ordnung der <strong>Schweiz</strong> erfordern könnten, die nöthigen Geldmittel, sei es durch Darleihen oder Einforderung von Kontingenten<br />

anzuschaffen.“<br />

657 DE DIESBACH, Sonderbundskrieg und Neuenburgerhandel, S. 68.<br />

658 FROTSCHER/PIEROTH, Verfassungsgeschichte, Rz. 321.<br />

659 GAGLIARDI, Geschichte der <strong>Schweiz</strong> Bd. II, S. 1439.<br />

660 Kreisschreiben des Bundesrates (vom 12. Juli 1849), BBl. 1849 II, S. 213 – 217 (S. 214f.).<br />

661 Für Basel-Landschaft vgl. HIS, Geschichte Bd. III, S. 62.<br />

662 Bundesratsbeschluss vom 16. Juli 1849, BBl. 1849 II, S. 254 – 257 (S. 256f.).<br />

Zur Abschiebung der Badischen Flüchtlinge auch SCHOLLENBERGER, Geschichte der schweizerischen Politik<br />

Bd. II, S. 355.

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