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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Eine Abfolge sicherheitspolitischer Berichte 409<br />

ren und Risiken zunehmend grenzüberschreitenden Charakter (OK, transnationale Kriminalität),<br />

andererseits sei die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den vier kantonalen<br />

Polizeikonkordaten 2727 erschwert. Neben Unterbeständen auf kantonaler Stufe fehle<br />

es auch dem Bund an genügenden eigenen Einsatzkräften (insbesondere im GWK 2728 ).<br />

Die Lage sei derart prekär, dass die Armee mittlerweile sogar Daueraufgaben in normalen<br />

Lagen übernehmen müsse 2729 . Neben vielen Stärken verursache der Föderalismus<br />

auch Mängel und Schwächen des <strong>Sicherheit</strong>ssystems <strong>Schweiz</strong> 2730 .<br />

USIS II enthielt elf „strategische Thesen“, darunter drei in vorliegendem Zusammenhang<br />

besonders bedeutsame:<br />

− „These 1 Gesamtstrategie für innere und äussere <strong>Sicherheit</strong><br />

(…) Die im Hinblick auf die <strong>Sicherheit</strong>spolitik getroffene Unterscheidung zwischen Gewalt strategischen<br />

Ausmasses (Gegenstand eidgenössischer <strong>Sicherheit</strong>spolitik) und Gewalt nicht strategischen Ausmasses<br />

(Teil der kantonalen <strong>Sicherheit</strong>spolitik) ist in Richtung einer Gesamtstrategie zu relativieren. <strong>Innere</strong> und<br />

äussere <strong>Sicherheit</strong> sind keine Gegensätze.“ 2731<br />

− „These 6 <strong>Innere</strong> <strong>Sicherheit</strong> ist eine zivile Aufgabe<br />

Die innere <strong>Sicherheit</strong> obliegt den zivilen Behörden. Die zivilen Behörden müssen über die Mittel verfügen,<br />

um sie im Normalfall ohne Hilfe der Armee zu garantieren. (…).“ 2732<br />

− „These 7 Primäre Verantwortung für <strong>Sicherheit</strong> beim Staat<br />

Das Gewaltmonopol muss beim Staat liegen, die Gewährleistung von <strong>Sicherheit</strong> grundsätzlich eine<br />

Staatsaufgabe bleiben. Der Privatisierung der inneren <strong>Sicherheit</strong> sind Grenzen zu setzen. (…).“ 2733<br />

Die Stärke von USIS liegt m.E. u.a. darin, dass die Berichte die eigenen Thesen im Lichte<br />

des Bundesverfassungsrechts (BV 1999) beurteilen. Deren Umsetzung würde Verfassungsänderungen<br />

in manchen Fällen unumgänglich machen, denn die Aufgabenzuweisung<br />

in Art. 57 BV 1999 habe keine eigenständige Bedeutung 2734 .<br />

Im Juli 2003 erhielt USIS einen neuen Auftrag. Unter dem Eindruck der Sparmassnahmen<br />

in Bund und Kantonen rückte nun die Optimierung des Systems „im bestehenden Finanzrahmen“<br />

ins Zentrum; – unter explizitem Einschluss der Möglichkeiten der Armee 2735 . Anstatt<br />

die innere <strong>Sicherheit</strong> zu stärken, sollten die neuen Lösungen die <strong>Sicherheit</strong>sstandards<br />

mindestens wahren. Immerhin bildete die kantonale Polizeihoheit einen weiteren<br />

http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/usis.Par.0004.File.tmp/20010912_Bericht_IId.pdf<br />

(zuletzt besucht am 1. Mai 2009), nachfolgend „USIS II“.<br />

2727 Siehe hinten, S. 414f.<br />

2728 Siehe hinten, S. 454f.<br />

2729 USIS II, S. 3 (m.H. auf Botschaftsbewachungen; Gewährleistung der <strong>Sicherheit</strong> im Luftverkehr; <strong>Sicherheit</strong>sbeauftragte<br />

an Bord von Luftfahrzeugen; Unterstützung des GWK).<br />

2730 USIS II, S. 5.<br />

2731 USIS II, S. 26.<br />

2732 USIS II, S. 26.<br />

2733 USIS II, S. 27.<br />

2734 USIS II, S. 28; sowie Überprüfung des Systems der inneren <strong>Sicherheit</strong> der <strong>Schweiz</strong>, Teil III (vom 24. September<br />

2002), S. 45, abrufbar unter<br />

http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/usis.Par.0009.File.tmp/20020924_Bericht_IIId.pdf<br />

(zuletzt besucht am 1. Mai 2009), nachfolgend „USIS III“.<br />

Siehe auch hinten, S. 419f.<br />

2735 Und damit zumindest teilweise in Widerspruch zur „These 7“ in USIS II.

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