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Innere Sicherheit Schweiz - Stromversorgungsrecht

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Die Bundessicherheitspolizei 365<br />

werden 2479 .<br />

Demonstrationen und weitere, grundsätzlich friedliche Aktionen des „Rassemblement<br />

jurassien“ beschäftigten vor allem die kantonalen Behörden. Versammlungsverbote<br />

sollten die Möglichkeiten der Separatisten einschränken und Zusammenstösse mit Bern-<br />

Treuen oder Übergriffe auf die Berner Kantonsbehörden verhindern 2480 .<br />

So etwa am 7. September 1964, dem „Berner-Tag“ an der „Expo `64“ in Lausanne. Ein<br />

Versammlungsverbot des Staatsrats stellte Versammlungen des Rassemblement jurassien<br />

aller Art unter Strafe. Zur Durchsetzung des Verbots wurden Teile der Armee aufgeboten.<br />

Daraufhin boykottierten die Separatisten kurzerhand die Expo 2481 .<br />

Am 7. September 1975 ereigneten sich anlässlich einer Abstimmung in Moutier schwere<br />

Ausschreitungen, welche den Berner Regierungsrat dazu veranlassten, für den Folgetag<br />

die Strassen um die Stadt für den Verkehr zu sperren 2482 .<br />

Zur Durchsetzung eines Demonstrationsverbots am 16. April 1977 forderte die Berner<br />

Kantonsregierung – m.E. zu unrecht gestützt auf Art. 16 BV 1874 – von zehn anderen<br />

Kantonen Polizeikräfte zur Verstärkung der eigenen Mannschaft an 2483 . Das gesamte<br />

Aufgebot umfasste schliesslich 936 Polizisten – die Armee kam nicht zum Einsatz.<br />

Nach der Kantonsgründung im Jahre 1979 gingen die Spannungen markant, aber nicht<br />

vollständig zurück. Umstritten ist nach wie vor der Status der drei südjurassischen Bezirke,<br />

deren Bevölkerung sich für einen Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hatte<br />

und insbesondere die Zugehörigkeit Moutiers zu Bern 2484 . In den 1980er Jahren verübten<br />

die „Béliers“, eine teilweise militante Jugendorganisation, Anschläge auf symbolträchtige<br />

Gebäude oder Gegenstände, teilweise mit Explosivstoffen. 1993 sprengte sich der Separatist<br />

Christophe Bader in Bern versehentlich selber in die Luft; im Rahmen der Untersuchung<br />

konnten rund 50 Handgranaten der <strong>Schweiz</strong>er Armee im Keller des Bélier-Chefs<br />

Daniel Pape sichergestellt werden 2485 .<br />

4.1.3. Die Besetzung von Kraftwerksgeländen<br />

In der Zeit der Hochkonjunktur der 1960er Jahre begannen in der <strong>Schweiz</strong> Planung und<br />

Bau von Kernkraftwerken. Gegen Mitte des darauf folgenden Jahrzehnts – die beiden<br />

Reaktorblöcke von Beznau sowie die Anlage von Mühleberg erzeugten bereits elektrischen<br />

Strom, jene von Leibstadt und Gösgen befanden sich im Bau – bildete sich in<br />

Teilen der Bevölkerung ein hartnäckiger Widerstand gegen die Errichtung weiterer<br />

Kernkraftwerke. Im Zentrum von Protestaktionen standen insbesondere jene Anlagen,<br />

welche in der Nähe dicht bevölkerter Agglomerationen gebaut wurden: Gösgen (SO)<br />

2479 HARDER, Der Kanton Jura, S. 203f.; KREIS, Staatsschutz in der <strong>Schweiz</strong>, S. 494.<br />

2480 HARDER, Der Kanton Jura, S. 204ff. und 315f.; zu den Versammlungsverboten siehe MÜLLER/SCHEFER,<br />

Grundrechte, S. 430 und 575 (jeweils m.w.H. auf die Rspr. des BGer) sowie URS SAXER, Die Grundrechte<br />

und die Benutzung öffentlicher Strassen, Diss. Zürich 1988, S. 81 – 85.<br />

2481 HARDER, Der Kanton Jura, S. 206f.<br />

2482 HARDER, Der Kanton Jura, S. 256f.; ENGELI, <strong>Innere</strong> <strong>Sicherheit</strong>, S. 53 erwähnt den Vorfall als Beispiel einer<br />

eidgenössischen Intervention, räumt aber in Fn. 182 selber ein, ein Einschreiten den Bundes habe nicht stattgefunden.<br />

Nach der hier vertretenen Auffassung bilden allfällige Vorbereitungshandlungen des Bundes noch<br />

keine Bundesintervention; siehe dazu vorne, S. 42.<br />

2483 HARDER, Der Kanton Jura, S. 324.<br />

2484 HÄFELIN/HALLER/KELLER, Bundesstaatsrecht, Rz. 1005.<br />

2485 NZZ vom 29. Februar 1993, S. 22 und vom 27. März 1993 (Kurzmeldung im Inland-Teil).

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