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präsentiert: "Rebellen für Thule"

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eits klargestellt, wie neben der entstandenen Ursprache auch eine<br />

Entwicklung zu Aussagedarstellungen folgte. Die Zeugnisse sind in den<br />

gefundenen Ideogrammen, von Herman Wirth entschlüsselt, vorhanden. In<br />

weiterer Folge entstanden die Runenzeichen, die ursprünglich teilweise in<br />

der Ackerfurchenziehrichtung, zum anderen, überwiegenden Teil in der<br />

von links beginnenden Rechtsrichtung als Linearschrift angelegt wurden.<br />

Zu dieser Hinweiswiederholung muß noch gesagt werden, daß das<br />

scheinbare Fehlen einer Frühliteratur zum maßgeblichen Teil auf ein nicht<br />

haltbares Schreibmaterial zurückzuführen ist. Die vorhandenen<br />

Ideogramme und Runenschriften, mühsam auf Stein geritzt, bezeugen ein<br />

frühzeitliches Schreibvermögen. Man darf daher auch annehmen, daß<br />

andere Materialien benützt worden sind, deren Haltbarkeit beschränkt war.<br />

Solche sind jedenfalls dem Zahn der Zeit zum Opfer gefallen. Hauptzeugen<br />

sind und bleiben die noch redenden Steine.<br />

Und nun zur Quelle der Ura-Linda-Chronik: In diesen Schriften sind die<br />

ältesten Gesetze und Satzungen enthalten. Die hohe Moral der<br />

Gesetzesüberlieferungen deckt sich vollends mit dem Tacitus-Bericht über<br />

das Gemeinwesen der Germanen. So heißt es dabei auch: "Ein jeder weiß,<br />

daß er frei und ungeletzt will leben und daß andere das auch wollen."<br />

An einer anderen Stelle heißt es: "So wenn jemand Not hat und er kann<br />

sich selbst nicht helfen, so müssen die Maiden dies zur Kenntnis des<br />

Grafen bringen, derhalben weil es sich <strong>für</strong> einen stolzen Fryas - Friesen -<br />

nicht fügt, dies selber zu tun."<br />

Für den Kriegsfall gab es eine Gemeinschaftsgesetzgebung, der zu<br />

entnehmen ist: "Sind welche da gelähmt worden, dann muß die gemeine<br />

Gemeinde sorgen <strong>für</strong> ihren Leib; auch müssen sie vorne sitzen bei den<br />

allgemeinen Festen, bei häuslichen Festen, ja bei allen Festen."<br />

Ein weiterer Artikel bestimmt: "Sind sie auf einem Zug umgekommen,<br />

so müssen ihre Nächsten ihren Teil erben." Und weiter: "Sind davon<br />

Witwen und Waisen gekommen, so muß die Gemeinde sie unterhalten;<br />

sind sie in einem Kampfe gefallen, so dürfen die Söhne den Namen ihrer<br />

Väter auf ihren Schilden führen." Diese Beispiele zeigen die hohe<br />

Gemeinschaftsmoral der friesischen Atlanterreste.<br />

Eine Niederschrift enthält die älteste Lehre, die also beginnt: "Allen<br />

Gutes minnenden Fryaskindern sei Heil! - Denn dadurch wird es selig<br />

werden auf Erden: lehre und künde den Völkern. - Wralda ist das<br />

Allerälteste und Überälteste, denn Es schuf alle<br />

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