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Sofern sich nun Autoren dieses Differenzierungsproblem überhaupt annehmen, dann äußern<br />

sie sich nur sehr vage, indem sie erklären, ein Erwachsener unterscheide sich vom<br />

Kind/Jugendlichen durch seinen ungleich höheren Erfahrungshintergrund. 11 Eingeräumt damit<br />

lediglich, dass die Erwachsenenbildung ungleich schwerer zu planen sei als die Ausbildung<br />

von Kindern und Jugendlichen - eine triviale Aussage, wenn man bedenkt, dass im Fall<br />

von Erwachsenenbildung bereits viele verschiedene bildungsgeschichtliche und berufsbedingte<br />

Biographien vor, die in ihrer Vielfalt natürlich nur schwer berücksichtigt werden können.<br />

3.3 Was ist Weiterbildung?<br />

3.3.1 Der Begriff "Weiterbildung" in der Literatur<br />

Wir wollen zunächst einen Blick darauf werfen, wie Weiterbildung in unterschiedlichsten<br />

Werken definiert wird. Zunächst fällt auf, dass die Ausdrücke „Weiterbildung“, „Fortbildung“,<br />

„Berufsbildung“ und „Erwachsenenbildung“ in der Literatur weitgehend synonym verwendet<br />

werden. Des weiteren bestehen unzählige Definitionsversuche, die sich wiederum durch eine<br />

große Heterogenität der Kernaussagen auszeichnen.<br />

Lt. SCHERPNER/WOLF 12 versteht sich „Fortbildung“ beispielsweise als Erstausbildung bzw.<br />

Erwerb vertiefender Kenntnisse, während „Weiterbildung“ eine Ergänzung des bisherigen<br />

Ausbildungshintergrundes um weitere Inhalte bezeichnet.<br />

Auf der Ebene der Europäischen Union wird eine Definition im EG-Vertrag (Art 126 und 127<br />

EGV) 13 vorgenommen. Allerdings wird hier nur zwischen allgemeiner Bildung und Berufsausbildung<br />

unterschieden. Erstere kennzeichnet jede Form von allgemeiner Erstausbildung,<br />

der zweite Begriff bezieht sich auf die „berufsqualifizierende Erstausbildung, Weiterbildung<br />

und Umschulung“ 14 . Implizit wird damit unterstellt, dass Weiterbildung automatisch die<br />

Vermittlung beruflicher Qualifikationen zum Inhalt hat. Eine Weiterentwicklung z.B. der Persönlichkeit<br />

oder aber auch privater Freizeitinteressen geht in dieses Konzept nicht ein. Offen<br />

bleibt außerdem, welche Formen die (berufliche) Weiterentwicklung definitiv umfasst: Zählen<br />

dazu z.B. auch firmeninterne Schulungsmaßnahmen? Werden auch schon einmalige Vorträge<br />

darunter erfasst? Die Abgrenzung der EU ist zwar inhaltlich, aber weder zeitlich, noch<br />

zielgruppen- und angebotsmäßig genau bestimmt. Festzuhalten bleibt, dass nur jene Kenntnisse,<br />

die im beruflichen Kontext erworben werden, als „Weiterbildung“ i.S. der EU gelten.<br />

Hinsichtlich angebotsorientierter Differenzierungen findet sich eine Hilfestellung durch ein<br />

anderes multilaterales Gremium, der OECD (= Organisation der 23 reichen Industrienationen<br />

und fünf ärmerer Nachbarstaaten), das unter den Weiterbildungsbegriff betriebliche und öffentliche<br />

Bildungsangebote subsumiert: „...alle Arten von beruflichen Bildungs- und Schulungsmaßnahmen,<br />

die von Behörden organisiert, finanziert oder gefördert, von Arbeitgebern<br />

angeboten oder selbst finanziert werden“ 15 . Ausgeschlossen sind somit beispielsweise<br />

Selbststudienmaßnahmen. Unklar bleibt allerdings die Frage nach den Adressaten sowie der<br />

zeitlichen Dimension; demnach wäre die Teilnahme an einem zweisemestrigen Kurs mit jener<br />

an einem Kurzreferat gleichzusetzen.<br />

Ähnlich ausgedehnte Begriffsvorstellungen findet man in den meisten Beiträgen zur Weiterbildung,<br />

ergänzend werden oft die Selbstverantwortung des Menschen, sowie seine Bereitschaft,<br />

sich selbstorganisiert über seine Erstausbildung hinaus berufliche Kompetenzen an-<br />

11 Vgl. Siebert, H. (1996), S. 97 ff.<br />

12 Vgl. Scherpner/Wolf in Kruse, E.; Henke; S. (1996), S 18<br />

13 Vgl. Hilpold, P. (1995), S. 119 ff.<br />

14 Hilpold, P. (1995), S. 122<br />

15 Schneeberter, Arthur in IBW (1997), S. 3<br />

17

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