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Zeitspanne zunächst als ein erträgliches Maß scheinen mag, sollte man sich jedoch vor Augen<br />

zu halten, dass speziell in einer Familie kaum täglich 60 Minuten für die ausschließliche<br />

Kinderbetreuung oder aber auch für Gespräche mit dem Partner zur Verfügung stehen. Im<br />

Vergleich zu sonstigen familieninternen Aktivitäten ist diese Zahl daher relativ hoch.<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

0,0<br />

5,0<br />

10,0<br />

15,0<br />

20,0<br />

Aufwand für Lehrgang zu Hause (in Stunden pro Woche)<br />

168<br />

Die einzelnen Kategorien beziehen sich auf den monatlichen Bezug ohne Berücksichtigung von<br />

Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In der einführenden (mündlichen) Anweisung wurden die Teilnehmer<br />

auf diesen Umstand aufmerksam gemacht (keine aliquote Umlage des 13. und 14. Gehalts).<br />

169<br />

umgerechnet auf 14 Monatsgehälter<br />

85<br />

25,0<br />

30,0<br />

Std.abw. = 5,35<br />

Mittel = 8,0<br />

N = 113,00<br />

Abbildung 14: Weiterbildungsaufwand außerhalb der Unterrichtszeiten<br />

Deutlich erkennbar ist eine Gruppierung um die Werte 5 und 10. Allerdings scheint eine Abhängigkeit<br />

vom jeweiligen Lebensalter gegeben: Während jüngere Teilnehmer mit einer<br />

Lernzeit von durchschnittlich 5,7 ("25 - 30 Jahre") bzw. 6,7 Stunden ("31 - 35 Jahre") auskommen,<br />

steigt der Weiterbildungsaufwand danach sprunghaft an. Unter den 36 - 40jährigen<br />

ist bereits ein Mittelwert von 9,3 Stunden pro Woche zu verzeichnen, der sich dann in allen<br />

weiteren Altersklassen eigenartigerweise auf einem etwas niedrigeren Niveau, bei Werten<br />

zwischen 8,5 und 8,8, einpendelt.<br />

6.1.1.2.1.3.3 Einkommen<br />

Die beiden am häufigsten gewählten Einkommenskategorien betragen bei unselbstständigen<br />

Beschäftigten die Klassen "ATS 20.000 bis 30.000" (30 %) und "30.000 - 40.000"<br />

(34 %). Immerhin ein Fünftel aller Unselbstständigen liegt mit seinem Monatsbezug in der<br />

nächsthöheren Kategorie (bis ATS 50.000), ein Zehntel darüber. Nicht einmal 4 % müssen<br />

sich mit einem Nettogehalt < ATS 20.000 zufrieden geben. 168 Eine genaue Berechnung des<br />

Durchschnittslohnes lässt sich aufgrund der Verwendung von Kategorien nicht durchführen.<br />

Die Tatsache, dass sich jedoch insgesamt nur 6 Personen der Aussage zu ihrem Verdienst<br />

entzogen, belegt aber die Berechtigung dieser identitäts- und intimitätsschützenden Klassenantworten.<br />

Bei Selbstständigen errechnet sich ein Mittelwert von ca. ATS 620.000,--/Jahr. Umgerechnet<br />

auf das monatliche Einkommen ergibt dies eine Zahl von ca. ATS 44.000,-- 169 , was den Verdienst<br />

der meisten Unselbstständigen übertrifft.

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