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dessen Zutun erfolgt. In Summe kann bei 14 Paaren (= 78 % der 18 befragten!) die Rolle der<br />

Partner als "Informationsempfänger und Berater" zusammengefasst werden. Wirklich aktiver<br />

Beteiligung des Partners im Sinne einer gemeinschaftlichen Entscheidung, in die die Meinung<br />

beider Partner gleichberechtigt eingeht, begegnen wir insgesamt in nur vier Fällen.<br />

Diese Ergebnisse sollen aber keinesfalls dazu veranlassen, Fehlinterpretationen wie "eine<br />

Ignoranz gegenüber der Familie" hervorzurufen. Dass die Familie im Leben der Befragten<br />

den allerhöchsten Stellenwert einnimmt, wurde schließlich schon dokumentiert. Eine Gleichgültigkeit<br />

gegenüber den Wünschen und Anliegen gerade des Bereiches, der am höchsten<br />

bewertet wird, ist äußerst unwahrscheinlich. Viel eher liegt die Erklärung darin, dass die Mitwirkung<br />

der Familie, insbesondere des Partners, im privaten Kontext (Kindererziehung, Anschaffung<br />

von Wohnungsgegenständen, Urlaubsplanung etc.) gefragt ist und nicht im beruflichen.<br />

Der Ausschluss von der Weiterbildungsentscheidung ist daher nicht böswillig oder egoistisch,<br />

sondern resultiert m.E. aus der Kombination zweier impliziter Gedanken:<br />

1. Weiterbildung passiert vorwiegend aufgrund rationaler Überlegungen (Beruflicher Nutzen?<br />

Vereinbarkeit mit Arbeitszeit?) und ist in Summe eindeutig dem Berufsleben zuzurechnen.<br />

Dieses liegt aber wiederum im eigenen Verantwortungsbereich.<br />

2. Die Konsequenzen der Weiterbildungsentscheidung sind (Lernen, Zeitknappheit, aber<br />

auch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten) in erster Linie von dem Betroffenen<br />

selbst zu tragen; daher muss auch der endgütige Beschluss selbst - und relativ unbeeinflusst<br />

von Zu- oder Abreden des Partners - fallen.<br />

Man könnte nun befürchten, die Partner würden in der Phase der Beschlussfassung übergangen<br />

fühlen. Man erlaube mir den Vorgriff auf einen späteren Abschnitt 361 , aus dem hervorgeht,<br />

dass eine analoge Einstellung der Partner bezüglich Berufsentscheidungen vorliegt.<br />

Demgemäß wird dem Teilnehmer das (alleinige) Treffen der Entscheidung zugebilligt.<br />

7.2.3.1.1.3.2 Haltung des Partners/der Partnerin<br />

Die Haltung der Partner bestätigt unsere Vermutung, dass die alleinige Bildungswahl der<br />

Teilnehmer in den meisten Fällen voll mitgetragen wird. Die Tatsache, dass keine direkte<br />

Einbeziehung in die Entscheidungsfindung erfolgte, ruft also offensichtlich keine Abwehrreaktionen<br />

hervor, sondern wird als ganz selbstverständlich empfunden.<br />

K32 Die Haltung des Partners/der Partnerin<br />

Anzahl der Befragungspersonen<br />

im jeweiligen Cluster<br />

Seitens des Partners/der Partnerin wurde<br />

der Weiterbildungsbeschluss positiv<br />

aufgenommen.<br />

Eine neutrale bis negative Aufnahme seitens<br />

des Partners/der Partnerin ist die Ausnahme.<br />

Summe<br />

Tabelle 87: Die Haltung des Partners/der Partnerin im Entscheidungsprozess<br />

Erfreulich kann der Umstand bewertet werden, dass 15 Partner auf das Weiterbildungsvorhaben<br />

mit Zustimmung reagierten - und das trotz der offensichtlichen Bürden, die die<br />

361<br />

Vgl. Abschnitt 7.2.3.1.2.3, S. 303<br />

362<br />

Angehörige der Familientypen 1 und 2 (nur hier liegt eine Partnerschaft vor), vgl. Kommentar in<br />

Fußnote 412<br />

287<br />

18 362<br />

15<br />

3

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