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6 Ergebnisse der quantitativen Forschungsarbeit<br />

6.1 Die Stichprobe<br />

6.1.1 TeilnehmerInnen<br />

6.1.1.1 Zur Konzeption der einbezogenen Lehrgänge<br />

Für die Fragebogenerhebung wurden die Teilnehmer von vier Universitätslehrgängen "Finanzdienstleistungen",<br />

die berufsbegleitend an der Donau-Universität Krems durchgeführt<br />

wurden, herangezogen.<br />

Der Universitätslehrgang "Finanzdienstleistungen" richtet sich an einen Personenkreis, der<br />

im Privatkundengeschäft tätig ist. Neben fundierten Kenntnissen aus den Bereichen Recht,<br />

Rechnungswesen, Management wird auch vertiefendes Wissen in puncto Finanzmärkte und<br />

-produkte vermittelt. Insgesamt umfasst der Lehrgang à 30 Semesterstunden; das entspricht<br />

einem zeitlichen Ausmaß von 48 Tagen, verteilt auf ein Jahr. Nach zwei absolvierten Semestern<br />

wird den Teilnehmern die Bezeichnung "Akademische/r FinanzdienstleisterIn" verliehen,<br />

was wiederum das Recht auf Erteilung einer Konzession 157 durch die Finanzmarktaufsicht<br />

(FMA) verbürgt. Sämtlichen Absolventen, die den Lehrgang positiv abgeschlossen haben<br />

und über eine entsprechende Berufspraxis verfügen, wird damit der Weg zur Selbstständigkeit<br />

geebnet. Sie wären fortan in der Lage, "wertpapierbezogene Finanzdienstleistungen der<br />

Vermögensberatung, Portfolioverwaltung und Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum<br />

Erwerb oder zur Veräußerung" 158 im eigenen Namen und auf eine Rechnung durchzuführen.<br />

Die schriftliche Befragung wurde im Zeitraum vom 1. - 8. Juni 2001 nach der im vorigen Abschnitt<br />

beschriebenen Vorgangsweise durchgeführt. In Summe nahmen 119 Teilnehmer an<br />

den vier untersuchten Lehrgängen teil (Lehrgang 1: 30 Personen, Lehrgang 2: 31 Personen,<br />

Lehrgang 3: 31 Personen, Lehrgang 4: 27 Personen); von diesen konnten 113 ausgefüllte<br />

Fragebögen einbehalten und damit die bemerkenswerte Rücklaufquote von rund 95 % erreicht<br />

werden.<br />

Während die Lehrgänge 1 und 4 als sogenannte "offene" Kurse dem breiten Publikum zugänglich<br />

gemacht wurden, waren die Lehrgänge 2 und 3 als firmeninterne Kurse jeweils von<br />

einem Versicherungsunternehmen gebucht; eine Teilnahme war ausschließlich den eigenen<br />

Mitarbeitern vorbehalten. Diese beiden Lehrgangsausformungen unterschieden sich auch in<br />

ihrer zeitlichen Struktur: Die Module der offenen Lehrgänge 1 und 4 fanden jeweils von Freitag,<br />

9:00 Uhr bis Sonntag, 17:30 Uhr statt, Teilnehmer der unternehmensspezifischen Lehrgänge<br />

wurden in einem Fall (LG 2) zur Gänze an Arbeitstagen (Montag bis Mittwoch) und im<br />

anderen Fall (LG 3) zum überwiegenden Teil an Arbeitstagen (Donnerstag bis Samstag)<br />

unterrichtet. Thematisch, hinsichtlich Lehrinhalten, unterlagen die Lehrgänge keiner Abweichung;<br />

alle vier wurden nach demselben Studienplan abgehalten. Auch bei der Referentenwahl<br />

gab es weitgehende Übereinstimmung.<br />

Zum Zeitpunkt der Datenerhebung befanden sich je zwei Lehrgänge am Ende des ersten<br />

bzw. des zweiten Semesters - etwa die Hälfte der Probanden wurde damit in der Mitte und<br />

157<br />

Für die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 19 BWG (Vermögensberatung<br />

und Portfolioverwaltung jeweils in Bezug auf Finanzinstrumente sowie Vermittlung von Wertpapiergeschäften)<br />

ist eine Konzession nach den §§ 19 ff. WAG erforderlich; für die Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

der sonstigen Vermögensberatung und der Vermittlung von Veranlagungen (z.B.<br />

Beteiligungen, die nicht in Wertpapieren verkörpert sind, Edelsteine, Münzen, Kunstgegenstände etc.)<br />

hingegen eine aufrechte Gewerbebewilligung nach dem § 127 Z 17 GewO 1994. Vgl.<br />

http://www.bwa.at/news/begriff-fdl.html vom 20. 07. 2001<br />

158<br />

http://www.bwa.at/news/begriff-fdl.html vom 20. 07. 2001<br />

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