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2 management - School of International Business and ...

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609 Controlling ausländischer Tochtergesellschaften<br />

unverzerrt bewertet werden können, müssen die genutzten Kennzahlen und Kennzahlensysteme<br />

ebenfalls dem Grundsatz der Wertorientierung folgen und bei einem vorliegen von unterschiedli-<br />

chen Währungen entsprechend umgerechnet werden.<br />

5 WÄHRUNGSUMRECHNUNGSVERFAHREN<br />

5.1 WÄHRUNGSUMRECHNUNGSVERFAHREN IM RAHMEN VON<br />

ZEIT- UND BETRIEBSVERGLEICHEN<br />

Eine wichtige Charakteristik international tätiger Unternehmen ist es, dass Geschäftsaktivitäten<br />

nicht nur in einer Währung, sondern in verschiedenen Währungen abgewickelt und buchhalte-<br />

risch erfasst werden. Damit das in einer ausländischen Tochtergesellschaft erzielte Ergebnis<br />

mit früheren Perioden oder <strong>and</strong>eren Unternehmungen (Zeit- und Betriebsvergleich) verglichen<br />

werden kann, müssen deshalb alle Geschäftsvorfälle auf eine einheitliche Bezugsgröße umge-<br />

rechnet werden. In der Regel stellt die Stammhaus-Währung diese Bezugsgröße dar. Teilweise<br />

wird in Multinationalen Unternehmungen mit vielen ausländischen Tochtergesellschaften und ei-<br />

ner Muttergesellschaft aus einem relativ kleinen L<strong>and</strong>, auch vielfach auf den US-$ als unterneh-<br />

mungsweite Bezugsgröße zurückgegriffen (vgl. Pohle 2002, S. 1090 ff.).<br />

Zur Umrechnung der in einer ausländischen Tochtergesellschaft geführten Rechenwerke in die<br />

Währung der Muttergesellschaft können grundsätzlich die in der folgenden Abbildung dargestell-<br />

ten alternativen Umrechnungskurse zugrunde gelegt werden (vgl. Blödorn 1998, S. 329):<br />

– Historischer Kurs bzw. Transaktionskurs: Hierbei wird jede Transaktion zu dem Kurs<br />

umgerechnet, der zum Zeitpunkt ihrer Durchführung, d.h. des Umsatzes oder der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung eines bestimmten Produktes gilt.<br />

– Durchschnittskurs: Für alle in einer bestimmten Periode abgewickelten Transaktionen<br />

wird der gewichtete Durchschnitt aus den historischen bzw. Transaktionskursen gebildet.<br />

– Stichtagskurs: Hierbei werden alle Transaktionen zu dem zum Planungs-, Entscheidungs-<br />

oder Kontrollzeitpunkt gültigen Kurs bewertet.<br />

– Abgesicherter Kurs: Ergänzend zu den ersten drei Umrechnungskursen können<br />

Transaktionen, für die Kurssicherungsmaßnahmen getr<strong>of</strong>fen wurden, zu dem abgesicher-<br />

ten Kurs umgerechnet werden (vgl. dazu Carstensen 1992; Fastrich/ Hepp 1991; Glaum/<br />

Roth 1993).

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