02.02.2013 Aufrufe

2 management - School of International Business and ...

2 management - School of International Business and ...

2 management - School of International Business and ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Christ<strong>of</strong> Gaudig<br />

keitspflicht. 7 Üblich ist eine Begrenzung der Verpflichtung zur Geheimhaltung auf zwei bis drei<br />

Jahre nach Abbruch der Vertragsh<strong>and</strong>lungen (sog. »Stop Date«). 8<br />

Die Vertraulichkeit kann nicht nur durch den Kaufinteressenten selbst, sondern auch durch dritte<br />

Personen, die regelmäßig im Einflussbereich des Kaufinteressenten tätig sind (wie beispielswei-<br />

se Mitarbeiter oder Subunternehmer des potentiellen Käufers bzw. dessen Berater) gefährdet<br />

sein. Dem kann aus Verkäufersicht dadurch Rechnung getragen werden, dass der potentielle<br />

Käufer für die Geheimhaltung auch durch diese Personen einsteht, indem er für diese eine Haf-<br />

tung übernimmt. In vielen Fällen besteht der Verkäufer aber auch darauf, dass solche Personen<br />

selbst eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. 9<br />

2.1.3 REGELUNGSGEGENSTAND DER<br />

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG<br />

Hauptregelungsgegenst<strong>and</strong> der Vertraulichkeitsvereinbarung ist die Verpflichtung des Kaufinte-<br />

ressenten, sämtliche Informationen, die dieser im Rahmen der Vertragsverh<strong>and</strong>lungen erlangt,<br />

vertraulich zu beh<strong>and</strong>eln. Dabei stellt sich die Frage, welche Informationen als »vertraulich«<br />

in diesem Sinne gelten. Zur Vermeidung künftiger Meinungsverschiedenheiten zwischen den<br />

Parteien über den Umfang der Geheimhaltungspflicht ist es sinnvoll, in der Vertraulichkeitsver-<br />

einbarung eindeutig zu definieren, welche Informationen als vertraulich gelten und an welche<br />

Personen diese Informationen weitergegeben werden dürfen. 10 Dies kann dergestalt geschehen,<br />

dass zunächst sämtliche im Rahmen der Vertragsverh<strong>and</strong>lungen gewährten Informationen als<br />

vertraulich gelten und sodann im Rahmen eines abschließenden Katalogs aufgezählt wird, in<br />

welchen Fällen eine Information als nicht vertraulich beh<strong>and</strong>elt werden soll. 11<br />

Über die Pflicht zur Geheimhaltung hinaus können die Parteien weitere Regelungen treffen, wie<br />

beispielsweise das Recht des Käufers zur Durchführung einer Due Diligence. Zur Vermeidung<br />

künftiger Unklarheiten sollte der Ablauf der Unternehmensprüfung dabei möglichst genau be-<br />

schrieben werden. Der Vorteil liegt dabei allerdings hauptsächlich beim Käufer. Der Verkäufer<br />

wird immer versuchen, möglichst flexibel zu bleiben.<br />

Mit der Durchführung einer Due Diligence durch den potentiellen Käufer geht auch die Pflicht<br />

des Verkäufers einher, Dokumente und Informationen über die Zielgesellschaft <strong>of</strong>fen zu legen. In<br />

diesem Zusammenhang legt der Käufer regelmäßig Wert darauf, dass die im Rahmen der Due<br />

7 Gran, NJW 2008, 1409, 1410.<br />

8 Beisel/Andreas, Due Diligence, 2. Aufl. 2010, § 7 Rn. 49.<br />

9 Siehe auch Beisel/Andreas, Due Diligence, 2. Aufl. 2010, § 7 Rn. 49.<br />

10 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S, 20.<br />

11 Semler/Volhard-Schlitt, Unternehmensübernahmen, 2001, § 6 Rn. 13.<br />

626

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!