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2 management - School of International Business and ...

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631 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

Besteht nach alledem ein Schadensersatzanspruch, erstreckt sich der Umfang des zu leistenden<br />

Schadensersatzes auf die im Hinblick auf das Zust<strong>and</strong>ekommen des Unternehmenskaufvertra-<br />

ges gemachten Aufwendungen (sog. »negatives Interesse«). Ersatzfähig sind mithin Aufwen-<br />

dungen, die die geschädigte Partei im berechtigten Vertrauen auf den Abschluss des Vertrages<br />

gemacht hat. Darunter fallen beispielsweise Beratungs- oder Reisekosten. Der Schaden, der<br />

dadurch entsteht, dass der Unternehmenskaufvertrag nicht abgeschlossen wird (wie beispiels-<br />

weise ein entgangener Gewinn infolge der »geplatzten« Verh<strong>and</strong>lungen, sogenanntes »positives<br />

Interesse«), ist hingegen nicht ersatzfähig.<br />

3 GARANTIEVEREINBARUNGEN<br />

3.1 DEFINITION UND HINTERGRUND VON<br />

GARANTIEVEREINBARUNGEN<br />

Eine Garantie im Unternehmenskaufvertrag ist eine Vereinbarung, die eine verschuldensunab-<br />

hängige Einst<strong>and</strong>spflicht des Garantiegebers für bestimmte Sachverhalte begründet. 30<br />

Garantien können für rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Sachverhalte der Vergangen-<br />

heit, der Gegenwart oder der Zukunft abgegeben werden. Garantien hinsichtlich des Bestehens<br />

eines Sachverhalts heißen Best<strong>and</strong>sgarantien. Garantien, die im Hinblick auf einen zukünftigen<br />

Sachverhalt (wie etwa einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg) abgegeben werden, werden<br />

Erfolgsgarantien genannt. 31<br />

Garantien sind von großer Bedeutung für den Kaufpreis und manchmal auch für die Finanzierung.<br />

Von ihrem Zust<strong>and</strong>ekommen kann die gesamte Vereinbarung abhängen (grundsätzlich »muss« der<br />

Verkäufer gar keine Garantien abgeben; dies ist mehr aus der »normalen« Verh<strong>and</strong>lungssituation<br />

gemeint). Das Aush<strong>and</strong>eln von Gewährleistungen und Garantien (sog. »Representations <strong>and</strong> War-<br />

ranties«) nimmt daher in den Vertragsverh<strong>and</strong>lungen zum Unternehmenskauf großen Raum ein. 32<br />

Garantien werden überwiegend vom Verkäufer eines Unternehmens abgegeben, aber auch der<br />

Käufer kann Garantien versprechen (s. dazu unter III.). In welchem Umfang der Verkäufer Ga-<br />

rantien geben muss, hängt davon ab, welche Möglichkeiten der Käufer hatte, die zu veräußernde<br />

Gesellschaft (das sog. »Target«) zu untersuchen. Hatte der Käufer die Gelegenheit, eine Due<br />

30 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 102; zum Begriff der Garantie im deutschen Recht<br />

vgl. Erman-Grunewald BGB, 12. Auflage 2008, § 443 Rn. 2.<br />

31 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 103 f.<br />

32 Reed/Lajoux/Nesvold, The Art <strong>of</strong> M&A, 4. Auflage 2007, S. 470 und S. 472; van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch<br />

Unternehmenskauf, 2009, S. 101.

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