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2 management - School of International Business and ...

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641 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

mögensteils. 58 Die Bagatellmarktklausel greift ein, wenn durch den Zusammenschluss ein Markt<br />

betr<strong>of</strong>fen ist, auf dem im letzten Kalenderjahr weniger als EUR 15 Millionen umgesetzt wurden.<br />

Darüber hinaus müssen Waren oder gewerbliche Dienstleistungen seit mindestens fünf Jahren<br />

auf dem Markt angeboten werden, d.h. es darf sich nicht um einen »neuen« Markt h<strong>and</strong>eln (§ 35<br />

Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB).<br />

5.2.2 SCHWELLENWERTE DES EUROPÄISCHEN KARTELLRECHTS<br />

Auf europäischer Ebene besteht die Anmeldepflicht grundsätzlich dann, wenn der Zusammen-<br />

schluss der Unternehmen gemeinschaftsweite Bedeutung hat. Das ist dann der Fall, wenn im<br />

letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss (i) die beteiligten Unternehmen zusammen<br />

einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als EUR 5 Millionen erreicht haben, und (ii) mindes-<br />

tens zwei beteiligte Unternehmen in der europäischen Gemeinschaft einen Gesamtumsatz von<br />

mehr als EUR 250 Millionen erzielt haben (Art. 1 Abs. 2 FKVO). Ein Zusammenschluss, der<br />

diese Schwellenwerte nicht erreicht, hat gleichwohl gemeinschaftsweite Bedeutung, wenn (i) der<br />

weltweite Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen zusammen mehr als EUR 2,5 Milliarden<br />

beträgt, (ii) der Gesamtumsatz aller beteiligten Unternehmen in mindestens drei Mitgliedstaaten<br />

jeweils EUR 100 Millionen übersteigt, (iii) in jedem von mindestens drei dieser Mitgliedsstaaten<br />

der Gesamtumsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen jeweils mehr als EUR 25 Mil-<br />

lionen beträgt und (iv) der gemeinschaftsweite Gesamtumsatz von mindestens zwei beteiligten<br />

Unternehmen jeweils EUR 100 Millionen übersteigt (§ 1 Abs. 3 FKVO). 59<br />

5.3 ABLAUF DES FUSIONSKONTROLLVERFAHRENS NACH<br />

DEUTSCHEM RECHT<br />

Im Folgenden werden die Grundzüge des Ablaufs des deutschen Fusionskontrollverfahrens kurz<br />

skizziert. Die gesetzlichen Regelungen über den Ablauf des europäischen Fusionskontrollverfah-<br />

rens ähneln in weiten Teilen denen des nationalen Fusionskontrollverfahrens; in einigen Teilen<br />

bestehen jedoch Unterschiede, auf die im Rahmen dieses Beitrags jedoch nicht eingegangen<br />

werden kann.<br />

Besteht eine Anmeldepflicht, sind grundsätzlich sämtliche an der Transaktion beteiligten Unter-<br />

58 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 205 mit Hinweis aus Merkblatt des Bundeskar-<br />

tellamts zur deutschen Fusionskontrolle, St<strong>and</strong> Juli 2005, Seite 4; Sind dem Veräußerer und den mit diesem<br />

verbundenen Unternehmen Umsätze von insgesamt mehr als EUR 10.000.000 zuzurechnen, ist die De-<br />

Minimis-Ausnahme mithin nicht anwendbar.<br />

59 vgl. auch van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 205; Semler/Volhard-Bechtold, Unterneh-<br />

mensübernahmen, 2001, § 25 Rn. 44.

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