02.02.2013 Aufrufe

2 management - School of International Business and ...

2 management - School of International Business and ...

2 management - School of International Business and ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

633 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

Kenntnis von diesem Umst<strong>and</strong> vorlag. Im Unternehmenskaufvertrag ist darauf zu achten, dass<br />

genau beschrieben wird, wann eine solche Kenntnis vorliegt. Dies wird üblicherweise durch Be-<br />

schreibung eines Personenkreises oder Aufstellung einer Liste von Personen, auf deren Wissen<br />

es ankommt, sichergestellt. Darüber hinaus ist auszuh<strong>and</strong>eln, welche der Parteien die Beweislast<br />

für das Vorliegen von Kenntnis bzw. Unkenntnis trägt. 39<br />

Eine weitere Möglichkeit, eine Garantie abzuschwächen kann durch Verwendung des Wortes<br />

»wesentlich« erreicht werden. 40 So kann beispielsweise garantiert werden, dass im Bezug auf<br />

das Target keine wesentlichen Rechtsstreitigkeiten, Umweltschäden oder Verbindlichkeiten exis-<br />

tieren, außer solcher, die im Anhang zum Vertrag explizit aufgeführt sind. Sodann kann bestimmt<br />

werden, was als wesentlich gelten soll (z. B. Rechtstreitigkeiten mit einem Streitwert von über<br />

EUR 100.000). Die Wirkung ist ähnlich einer De-Minimis Klausel auf der Rechtsfolgenseite.<br />

(s.dazu unter 4.6).<br />

Vergleichbare Wirkung entfaltet auch der Gebrauch der Formulierung »im gewöhnlichen Ge-<br />

schäftsverlauf«. Bsp.: Der Verkäufer garantiert, dass er alle Verbindlichkeiten <strong>of</strong>fengelegt hat, es<br />

sei denn, diese sind im gewöhnlichen Geschäftsverlauf entst<strong>and</strong>en. 41<br />

3.3 TYPISCHE GARANTIEN<br />

Garantien sind grundsätzlich zu jedem Aspekt des Kaufvertrags möglich. Zu welchem Aspekt<br />

Garantien abgegeben werden, hängt maßgeblich vom Kaufgegenst<strong>and</strong> ab. Garantien sind in den<br />

folgenden Bereichen üblich:<br />

1. Verfügungsberechtigung<br />

Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, über den Verkaufsgegenst<strong>and</strong> zu verfügen und<br />

dass dies keinen Verstoß gegen die Statuten des Verkäufers oder gegen eine seiner vertragli-<br />

chen Pflichten darstellt. Darüber hinaus garantiert der Verkäufer häufig, dass über ihn kein Insol-<br />

venzverfahren o.ä. eingeleitet wurde (wichtig im Hinblick auf seine Verfügungsbefugnis – Rechts-<br />

folge bei Verstoß jedoch zweifelhaft).<br />

2. Wirksamkeit des Vertrags<br />

Die Parteien garantieren, dass der Unternehmenskaufvertrag für sie bindend ist und der Vollzug<br />

nicht von der Zustimmung Dritter oder der Zustimmung eigener Gremien abhängt, bzw. dass eine<br />

solche Zustimmung bis zum Vollzug des Vertrags vorliegen wird.<br />

39 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 104.<br />

40 Reed/Lajoux/Nesvold, The Art <strong>of</strong> M&A, 4. Auflage 2007, S. 473.<br />

41 Reed/Lajoux/Nesvold, The Art <strong>of</strong> M&A, 4. Auflage 2007, S. 475.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!