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2 management - School of International Business and ...

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Christ<strong>of</strong> Gaudig<br />

2.2 LETTER OF INTENT<br />

Eine Absichtserklärung (sog. »Letter <strong>of</strong> Intent« oder auch »Memor<strong>and</strong>um <strong>of</strong> Underst<strong>and</strong>ing«) ist<br />

die Erklärung der ernsthaften Absicht der Parteien, auf der Grundlage bereits erzielter Verh<strong>and</strong>-<br />

lungsergebnisse einen Unternehmenskaufvertrag, ggf. unter im einzelnen festgelegten Vorbehal-<br />

ten, abzuschließen. 15<br />

2.2.1 SINN UND ZWECK DES LETTER OF INTENT<br />

Der Letter <strong>of</strong> Intent dient vor allem der Bekräftigung des Vertrauens in die Ernsthaftigkeit des<br />

Erwerbs- bzw. Veräußerungsinteresses. In dem Letter <strong>of</strong> Intent werden üblicherweise die bis-<br />

herigen Verh<strong>and</strong>lungsergebnisse der Parteien fixiert. Ist dies geschehen, fällt es den Parteien<br />

regelmäßig schwer, von den einmal gefundenen Ergebnissen wieder abzurücken. Somit kommt<br />

dem Letter <strong>of</strong> Intent eine erhebliche verh<strong>and</strong>lungspsychologische Bedeutung zu. Ferner kann der<br />

Letter <strong>of</strong> Intent auch als interne Entscheidungsgrundlage, beispielsweise für Gremien oder Bera-<br />

ter der Parteien, herangezogen werden. Für den Fall, dass der später abgeschlossene Unterneh-<br />

menskaufvertrag unklare oder auslegungsbedürftige Regelungen enthält, können die Parteien<br />

den Letter <strong>of</strong> Intent im Einzelfall darüber hinaus als Auslegungshilfe heranziehen. 16<br />

2.2.2 INHALT, FORM UND ZEITPUNKT DES LETTER OF INTENT<br />

Wichtigster Inhalt des Letter <strong>of</strong> Intent ist es, die bereits erzielten Verh<strong>and</strong>lungsergebnisse der<br />

Parteien festzuhalten. 17 Dadurch werden die bereits verh<strong>and</strong>elten Punkte des Unternehmens-<br />

kaufs einer weiteren Verh<strong>and</strong>lung entzogen. Darüber hinaus werden in dem Letter <strong>of</strong> Intent auch<br />

die Punkte genannt, die zwischen den Parteien noch nicht ausgeh<strong>and</strong>elt sind. Auf diesem Wege<br />

können etwaige Unklarheiten über die bis dahin vorliegenden Verh<strong>and</strong>lungsergebnisse vermie-<br />

den werden. 18 Gleichzeitig bringt der Letter <strong>of</strong> Intent die Bereitschaft der Parteien zum Ausdruck,<br />

den geplanten Unternehmenskauf durchzuführen.<br />

In den meisten Fällen wird der Letter <strong>of</strong> Intent zu einem Zeitpunkt unterzeichnet, in dem sich die<br />

Parteien über die wesentlichen »kaufmännischen« Fragen des Unternehmenskaufs bereits geei-<br />

nigt haben, die Verh<strong>and</strong>lung über die Eckpunkte des Unternehmenskaufs mithin abgeschlossen ist.<br />

15 Semler/Volhard-Schlitt, Unternehmensübernahmen, 2001, § 6 Rn. 24; van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unterneh-<br />

menskauf, 2009, S. 22.<br />

16 Gran, NJW 2008, 1409, 1410.<br />

17 Semler/Volhard-Schlitt, Unternehmensübernahmen, 2001, § 6 Rn. 25.<br />

18 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 22.<br />

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