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2 management - School of International Business and ...

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635 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

10. Sonstige Garantien<br />

Schließlich garantiert der Verkäufer, dass von ihm zur Verfügung gestellte Informationen richtig,<br />

vollständig und nicht irreführend sind. Dabei sollte der Verkäufer darauf achten, dass genau<br />

beschrieben wird, auf welche Informationen dies zutrifft (z.B. in welchem Zeitraum, welchen Per-<br />

sonen und in welcher Art Informationen zur Verfügung gestellt wurden). 42<br />

Letztlich wird im Unternehmenskaufvertrag üblicherweise darauf hingewiesen, dass die gegebenen<br />

Garantien abschließend sind, und dass keine der Parteien weitergehende Garantien abgibt, es sei<br />

denn, dass diese schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus kann im Vertrag noch hinzugefügt<br />

werden, dass insbesondere im Vorfeld der Transaktion gegebene Informationen keine Garantien<br />

darstellen und darüber hinaus auch keine Gewährleistungsansprüche begründen sollen. 43<br />

4 RECHTSFOLGEN EINER<br />

GARANTIEVERLETZUNG<br />

4.1 ALLGEMEINES<br />

Neben dem Garantienkatalog sieht der Unternehmenskaufvertrag grundsätzlich auch Rege-<br />

lungen zu den Rechtsfolgen von Garantieverletzungen vor, die das gesetzliche Gewährleis-<br />

tungsrecht modifizieren, ergänzen oder ersetzen. Geregelt wird im Unternehmenskaufvertrag<br />

beispielsweise, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer zur Nachbesserung ver-<br />

pflichtet ist (Nacherfüllung, § 439 BGB), ob Geldersatz geschuldet wird (Schadensersatz, §§ 437,<br />

280, 281 BGB), oder ob sogar eine Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt, §§ 437 Nr. 2, 323<br />

BGB) oder eine Minderung des Kaufpreises (§§ 437 Nr. 1, 440 BGB) in Betracht kommt. Darüber<br />

hinaus können die Parteien beispielsweise regeln, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer<br />

von Ansprüchen des Käufers frei wird, wenn dieser bei Abschluss des Vertrages Kenntnis von<br />

einem Mangel hatte (§ 442 BGB). Ferner können die Parteien Bagatellklauseln und Haftungso-<br />

bergrenzen sowie spezielle Verjährungsregeln vereinbaren. 44<br />

42 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 105<br />

43 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 107.<br />

44 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 116.

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