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2 management - School of International Business and ...

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643 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

mung des Käufers vorzunehmen, gegen das Vollzugsverbot verstoßen. Der bloße Abschluss des<br />

Unternehmenskaufvertrages sowie die Zahlung des Kaufpreises stellen hingegen keinen Vollzug<br />

dar, und können somit bereits vor Freigabe des Zusammenschlusses vorgenommen werden. 61<br />

Falls ein Vollzug vor Freigabe durch die Kartellbehörde erfolgt, ist das entsprechende Geschäft<br />

zunächst unwirksam, wird jedoch rückwirkend wirksam, wenn das Verfahren positiv abgeschlos-<br />

sen wird. 62 Ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot kann allerdings mit einem hohen Bußgeld<br />

geahndet werden.<br />

5.5 KONSEQUENZEN DES FUSIONSKONTROLLVERFAHRENS FÜR<br />

DIE GESTALTUNG DES UNTERNEHMENSKAUFVERTRAGS<br />

Um dem Vollzugsverbot gerecht zu werden, steht nach dem Unternehmenskaufvertrag die An-<br />

teils- bzw. Vermögensübertragung an der Zielgesellschaft regelmäßig unter der Bedingung, dass<br />

die Kartellbehörden im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens eine entsprechende Freigabe er-<br />

teilen (Closing Condition).<br />

Zudem treffen die Parteien des Unternehmenskaufvertrages regelmäßig Vereinbarungen für den<br />

Zeitraum zwischen Signing und Closing (Covenants). In diesem Zeitraum steht das Unternehmen<br />

zwar noch im Eigentum des Verkäufers, der Käufer hat aber bereits ein Interesse daran, die<br />

Geschäfte der Zielgesellschaft mitzubestimmen. Der Verkäufer soll in diesem Zeitraum nämlich<br />

keine Maßnahmen durchführen, die zu einer wesentlichen Veränderung oder gar Verschlechte-<br />

rung des Unternehmens führen. 63 Mithin können die Parteien beispielsweise vereinbaren, dass<br />

bestimmte Geschäfte der Zielgesellschaft nunmehr nur mit Zustimmung des Käufers getätigt<br />

werden dürfen. Bei der Ausgestaltung der Covenants ist jedoch darauf zu achten, dass der Ge-<br />

schäftsführung bis zu einer kartellrechtlichen Freigabe nicht alles durch den Käufer auferlegt<br />

werden kann, da ansonsten ein Verstoß gegen das Vollzugsverbot gegeben wäre.<br />

61 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 197.<br />

62 Bechtold, GWB, 5. Aufl. 2008, § 41 Rn. 7.<br />

63 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 61.

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