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2 management - School of International Business and ...

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637 Ausgewählte Themen einer M&A Transaktion<br />

Es obliegt den Parteien, die Schadensersatzansprüche konkret auszugestalten. Die entsprechen-<br />

de vertragliche Gestaltung ist vielfältig. So kann der Unternehmenskaufvertrag beispielsweise<br />

das Wahlrecht zugunsten des Käufers enthalten, Zahlung an sich oder an das Zielunternehmen<br />

zu verlangen. In der Praxis wird der Schadensersatzanspruch des Käufers häufig durch Hinter-<br />

legung eines Teils des Kaufpreises auf einem Treuh<strong>and</strong>konto gesichert. 47 Der Einbehalt geht<br />

sodann – entsprechend den vereinbarten Freigabemodalitäten – zu einem bestimmten Stichtag<br />

auf den Verkäufer über, soweit der Käufer keine Ansprüche geltend macht. 48<br />

4.4 RÜCKTRITTSREGELUNGEN / MATERIAL ADVERSE CHANGE<br />

Eine Rückabwicklung des Unternehmenskaufvertrages (sog. »Rücktritt«) ist überaus kompliziert<br />

und bringt erhebliche praktische Schwierigkeiten mit sich. 49 Oftmals haben sich – selbst wenn<br />

eine Rückabwicklung nur kurze Zeit nach der Übergabe erfolgt – in der Regel erhebliche Verän-<br />

derungen im Umlauf- und Anlagevermögen des Zielunternehmens ergeben. 50 So hat der Käufer<br />

Investitionen getätigt, Verträge abgeschlossen oder das Unternehmen in gesellschaftsrechtlicher<br />

Hinsicht umstrukturiert. Ferner können sich äußere Umstände, wie die Marktlage oder gesetzliche<br />

Bestimmungen, zwischenzeitlich geändert haben. 51 Aus diesen Gründen schließen die Parteien<br />

einen Rücktritt im Unternehmenskaufvertrag in der Regel einvernehmlich aus, bzw. vereinbaren<br />

einen solchen lediglich für den Fall äußerst schwerwiegender Mängel. Solche sind beispielsweise<br />

dann gegeben, wenn der erworbene Geschäftsanteil dergestalt mit Rechten Dritter belastet ist,<br />

dass eine Übertragung an den Käufer nicht möglich ist, oder wenn das Zielunternehmen vor der<br />

Insolvenz steht. 52<br />

Kommt es in solchen Ausnahmefällen dennoch zu einer Rückabwicklung, hat der Käufer das<br />

Unternehmen grundsätzlich in dem Zust<strong>and</strong> zurückzugewähren, in dem es sich im Zeitpunkt der<br />

Erklärung des Rücktritts durch den Käufer befindet. Der Vollzug einer solchen Abwicklung ist<br />

indes überaus komplex.<br />

In einigen Fällen nehmen die Parteien auch eine sog. »Material Adverse Change (MAC)« –<br />

Klausel in den Unternehmenskaufvertrag auf, die zumeist als Closing-Bedingung ausgestaltet<br />

wird. Danach kann eine Anpassung oder auch eine Aufhebung des Unternehmenskaufvertra-<br />

ges verlangt werden, wenn sich zwischen dem Signing und dem Closing herausstellt, dass das<br />

Festhalten einer Partei am Vertrag für diese unzumutbar ist. Der Unternehmenskaufvertrag<br />

47 Die Höhe dieses Treuh<strong>and</strong>betrages variiert, liegt aber selten über 10% des Kaufpreises.<br />

48 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 117.<br />

49 Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 6. Aufl. 2009, § 16 Rn. 82.<br />

50 Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 6. Aufl. 2009, § 16 Rn. 82.<br />

51 van Kann, Praxish<strong>and</strong>buch Unternehmenskauf, 2009, S. 119.<br />

52 Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, 6. Aufl. 2009, § 16 Rn. 82.

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