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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1007 von 1171<br />

Eigentümer mit der GEV-Nr. 00206<br />

<strong>Der</strong> Eigentümer trägt vor, der ihm verbleibende Grundbesitz sei in der bisherigen Nutzung, deren Art er<br />

nicht angibt, nicht mehr verwendbar und daher wertlos. Er sei nicht bereit, seinen Grundbesitz freiwillig<br />

an die Träger des Vorhabens zu verkaufen.<br />

<strong>Der</strong> Einwender erwähnt zwar ein Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 184/1, ist aber<br />

tatsächlich Eigentümer der betroffenen Grundstücke Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 184 und<br />

185. Das Grundstück Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 184 ist 1.551 m² groß und als Ackerland<br />

ausgewiesen, wird aber laut Plan als Lagerplatz genutzt. 1.257 m² davon (= 81 %) sind zunächst durch<br />

die Umverlegung der 110-kV-Freileitung „Wildau - Großbeeren“ betroffen und anschließend dauerhaft<br />

beschränkt für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nämlich ein Zielbiotop Wiesen- und Staudenflur im<br />

Schutzbereich der 110-kV-Freileitung. Das benachbarte 1.060 m² große Grundstück Gemarkung Mahlow,<br />

Flur 19, Flurstück 185 ist in gleicher Weise auf 429 m² (= 39,3 %) betroffen.<br />

Die Grundstücke werden dadurch in erheblicher Weise beeinträchtigt. Das öffentliche Interesse an dem<br />

Ausbauvorhaben überwiegt jedoch das Interesse des Eigentümers; auch soweit es sich um die Inanspruchnahme<br />

von landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt, vgl. die<br />

Ausführungen zu GEV-Nr. 0043.<br />

Die Nutzung der Grundstücke zur Umverlegung der Leitung ist nicht vermeidbar, der Verlauf der Leitung<br />

wurde in Variantenuntersuchungen geprüft (siehe C.II.16 „Leitungen und Anlagen“, ab Seite 876). Die<br />

Grundstücke werden weiterhin für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Schutzbereich der Freileitung<br />

in Anspruch genommen. Die Maßnahme dient zum trassennahen Ausgleich von Rodungen in der Nähe<br />

der betroffenen Grundstücke, die erforderlich sind für die Verlegung der Trasse und zur Gewährleistung<br />

der Hindernisfreiheit, da sich die Grundstücke im Bauschutzbereich befinden (§ 15 LuftVG).<br />

Dem Eigentümer verbleiben von den beiden Grundstücke allerdings nur kleine Restflächen, insbesondere<br />

im Fall des Flurstücks 184 sind nur 19 % frei nutzbar. Die Planfeststellungsbehörde empfiehlt den<br />

Trägern des Vorhabens daher, die gesamten Flächen zu erwerben. Im Falle der Nichteinigung kann der<br />

Eigentümer einen Antrag auf Ausdehnung der Enteignung stellen (§ 7 Abs. 3 EntGBbg i. V. m. § 28<br />

Abs. 1 LuftVG), wenn das Restgrundstück nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich<br />

genutzt werden kann.<br />

Eigentümerin mit der GEV-Nr. 00321<br />

Die Eigentümerin trägt u. a. vor, dass sie auf ihren Grundstücken ökologisches Obst und Gemüse anbaue,<br />

dass sie nach Aufnahme des Flugbetriebes nicht einmal mehr als Schweinefutter verwenden<br />

könne, da es die Menschen über die Nahrungskette krank mache. Außerdem habe sie eine Kooperation<br />

mit einem Gartenbetrieb vor, der ihre ganze Fläche für den Gemüseanbau nutzen wolle und damit ihren<br />

Lebensunterhalt sichern würde. Auf ihrem Grundstück sei geplant, Wald aufzuforsten, den sie auch<br />

noch bezahlen solle. Damit werde ihre Existenz vernichtet und sie werde einen Verlust von über<br />

200.000 DM erleiden.<br />

Die nebeneinanderliegenden Grundstücke der Einwenderin Gemarkung Mahlow, Flur 19, Flurstück 188<br />

(1.097 m² Gartenland), 189 (1.103 m² Gartenland), 190 (2.232 m² Gartenland, laut Plan bebaut) und<br />

191 (2.263 m² Gebäude und Freifläche Land- und Forstwirtschaft, laut Plan unbebaut) werden alle vollständig<br />

für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nämlich ein Zielbiotop Laubgehölz, in Anspruch genommen.<br />

Das öffentliche Interesse an dem Ausbauvorhaben überwiegt das Interesse der Eigentümerin;

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