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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 528 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Daneben ist es nach Auffassung der VMK erforderlich, für den Bau und die wesentliche Änderung von<br />

Flughäfen Regelungen im Luftverkehrsrecht zum Fluglärmschutz zu treffen. Es werden Grenzwerte für<br />

unzumutbare Fluglärmbelastungen definiert sowie Tag- und Nachtschutzgebiete vorgeschlagen, in denen<br />

der Flugplatzunternehmer die Pflicht hat, Erstattungen von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen<br />

vorzunehmen (Tagschutzgebiet Leq(3) 65 dB(A) außen, Nachtschutzgebiet Umhüllende Leq(3) 55<br />

dB(A) außen und Kontur von 6 nächtlichen Pegeln über 75 dB(A) außen). Diese Forderungen unterstützt<br />

auch der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU), er fordert in seinem neuesten Umweltgutachten<br />

2004 auch im Interesse der Rechtssicherheit für Drittbetroffene durch eine Luftverkehrslärmschutzverordnung<br />

entsprechend der 16. BImSchV die geltende Schutzauflagenvorschrift des § 9<br />

Abs. 2 LuftVG zu konkretisieren und damit auch den Zustand permanenter „Nothilfe“ in Form von singulären<br />

Konkretisierungsbeiträgen der Rechtsprechung zu beenden. 125<br />

Parallel zu den Bemühungen der Bundesregierung einer Novellierung der Fluglärmgesetzgebung hat<br />

der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Mai 1997 eine „Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm<br />

durch die Immissionsschutzbehörden der Länder“ beschlossen. Sie enthält Orientierungswerte für<br />

die raumordnerische und städtebauliche Planung. <strong>Der</strong> LAI schlägt vor, Siedlungsbeschränkungsbereiche<br />

festzusetzen und dafür die Orientierungswerte der DIN 18005 heranzuziehen. Die LAI-Leitlinie ist<br />

für die Bestimmung von Zumutbarkeitsgrenzen in der Planfeststellung nicht heranzuziehen. Auch die<br />

DIN 45643 regelt nur das Ermittlungsverfahren für Fluglärmbelastungen, sie bestimmt jedoch keine<br />

Richt- oder Grenzwerte. 126<br />

In Ermangelung gesetzlicher Regelungen werden im <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> der abwägungserhebliche<br />

Fluglärm und die rechtlichen Zumutbarkeitsgrenzen beim Fluglärm auf der Grundlage der wissenschaftlich<br />

anerkannten Lärmwirkungsforschung und der Rechtsprechung bestimmt.<br />

Zum Fluglärm zählen alle Geräusche der den Flughafen anfliegenden und vom Flughafen abfliegenden<br />

Luftfahrzeuge und die auf dem Flughafengelände erzeugten Geräusche (Bodenlärm), soweit sie mit<br />

dem Flugbetrieb in Zusammenhang stehen. Nicht nur das Flugzeug in der Luft, sondern auch die Geräusche<br />

des Rollverkehrs auf dem Boden, die der Hilfstriebwerke und Triebwerksprobeläufe und des<br />

Verkehrs mit Kraftfahrzeugen und Geräten auf dem Flughafen können belastend sein. Diese Geräusche<br />

werden von den Anwohnern dem Flughafen zugeordnet und als flughafenbedingter Lärm bewertet.<br />

Nahezu alle Lärmwirkungsuntersuchungen – ob Belästigung oder gesundheitsrelevante Effekte, ob<br />

Kommunikations- oder Erholungsstörung – nutzen für die Ableitung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen<br />

die Gesamtheit des Lärms von einem Flughafen.<br />

10.1.1 Vereinbarkeit des Ausbauvorhabens mit den Belangen des Fluglärmschutzes<br />

Das Ausbauvorhaben ist mit den Belangen des Fluglärmschutzes vereinbar. Die Belange der Betroffenen,<br />

der Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sind in die Abwägung der Planfeststellungsbehörde<br />

eingegangen. Durch Auflagen zum Flugbetrieb und durch Schallschutzauflagen zu Lasten der<br />

Träger des Vorhabens ist sichergestellt, dass Auswirkungen des Vorhabens das zulässige Maß nicht<br />

125 Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) (2004): Umweltgutachten 2004. Umweltpolitische Handlungsfähigkeit<br />

sichern. Band 1: 501<br />

126 Dolde, K.P. (2002): Rechtliche Aspekte des Fluglärmschutzes. In: Ziekow, J. (Ed.) (2003): Bewertung von Fluglärm -<br />

Regionalplanung - Planfeststellungsverfahren. Schriftenreihe der Hochschule Speyer. Band 158: 37-57. Berlin: Duncker<br />

& Humblot.

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