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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 643 von 1171<br />

schließen, dass Fluggeräusche in der zweiten Nachthälfte aufgrund der längeren spontanen Aufwachdauer<br />

mit einer etwas höheren Wahrscheinlichkeit im Wachzustand erlebt werden als in der ersten<br />

Nachthälfte. Das verminderte Schlafbedürfnis in den Morgenstunden führt zu niedrigen Weckschwellen<br />

und zu Einschlafstörungen, die durch Fluggeräusche verstärkt werden können. Schutzkriterien müssen<br />

daher aus dieser Sicht das generelle Auftreten von Aufwachreaktionen insbesondere im Hinblick auf die<br />

zweite Nachthälfte regulieren und damit die Anzahl erinnerbarer Aufwachreaktionen beschränken.<br />

Demgegenüber betonen die Vorhabensträger die Notwendigkeit zur Durchführung eines zeitlich und<br />

zahlenmäßig unbegrenzten Flugbetriebs während der gesamten Nacht im Antrag und begründen dies<br />

wie folgt:<br />

Für die Bundesrepublik Deutschland als eine der größten Export-Nationen seien leistungsfähige Flughäfen<br />

unverzichtbare Elemente des Wirtschaftswachstums. Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung<br />

der Luftfahrt werde an der Entwicklung der letzten 30 Jahre erkennbar, in der die luftfahrtbezogenen<br />

Aktivitäten in Deutschland um mehr als 1.750 % gewachsen seien; die hiermit zusammenhängenden<br />

Arbeitsplätze hätten seit 1960 um mehr als 500 % zugenommen.<br />

Die Möglichkeit eines schnellen und schonenden Lufttransports hochwertiger Spezialprodukte von und<br />

nach Deutschland sei für die hochentwickelte Wirtschaft Deutschlands unerlässlich; 219 dies gelte insbesondere<br />

auch für den Flughafenstandort Berlin. Für die Entwicklung des Verkehrsflughafens Berlin-<br />

Schönefeld zu einem wesentlichen nationalen und internationalen (interkontinentalen) Verkehrsknotenpunkt<br />

in Deutschland sei ein beschränkungsfreier Zugang zum Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in<br />

der Zeit zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr unverzichtbar.<br />

Die Entwicklung zu einem derartigen Verkehrsknotenpunkt bedinge den beschränkungsfreien Zugang<br />

zu den Tagesrandzeiten (22:00 bis 24:00 und 04:00 bis 06:00 Uhr) im Passagierverkehr auf Kurzstrecken,<br />

im Interkontinentalverkehr und Mittelstreckenverkehr auch in der übrigen Nachtzeit. Luftverkehrsgesellschaften,<br />

die ihren Geschäftsschwerpunkt bzw. Wartungsschwerpunkt auf dem auszubauenden<br />

Flughafen Berlin-Schönefeld haben werden, seien überdies darauf angewiesen, zu ihrem Heimatflughafen<br />

- ohne weitere Beschränkungen - in der Zeit zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr zurückkehren zu können.<br />

Am Heimatflughafen werden die Flugzeuge für erneute Umläufe vorbereitet.<br />

In besonderer Weise sei der Frachtverkehr auf die Zeit zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr angewiesen. Die<br />

erforderlichen Infrastruktureinrichtungen zur Abwicklung des Frachtverkehrs (Frachtterminal, Speditionsgebäude,<br />

Abfertigungseinrichtungen, Vorfelder, Frachtgleisanschluss) sehe das zur Planfeststellung<br />

beantragte Vorhaben zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vor. Insbesondere der<br />

Verkehr mit Nur-Fracht-Flugzeugen sei auf die Nutzung der Nachtzeit angewiesen. Dies beruhe auf den<br />

Produktionsabläufen der zuliefernden Industrie und der Notwendigkeit der Bildung von Transportketten<br />

(Lieferung Just in Time), in welche der Frachtflugverkehr als Transportmittel eingebunden sei. Sogenannte<br />

Integratoren (Expressfrachtdienstleister wie DHL, UPS, FedEx, TNT u. a.) lieferten die "Stückgutfracht"<br />

in der Zeit zwischen 24:00 und 04:00 Uhr mit großem Fluggerät in den jeweiligen Luftfrachtverkehrsknoten,<br />

um sie dann in die "Fläche" mit kleinerem Fluggerät weiter zu verteilen. Flugbetriebsbeschränkungen<br />

in der Zeit zwischen 22:00 bis 24:00 Uhr hielten Integrators mit größerem, wirtschaftlich<br />

relevanten Luftfrachtaufkommen von einem Verkehrsflughafen fern.<br />

219 Flughafenkonzept des Bundesministeriums für Verkehr vom 08.09.1992, Blatt 7

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