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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 396 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

städtischen Raumes mit Bezug zu Kultur, Bildung, Forschung und Wirtschaft fehlen am Standort Sperenberg.<br />

Dieser Mangel würde wesentlich geringere Effekte für das gesamte Volumen der Wertschöpfung,<br />

für den Arbeitsmarkt sowie die damit verbundenen Steuereinnahmen haben (vgl. auch LEP FS,<br />

S. 19). Im Übrigen muss auch hier zugunsten Schönefelds auf die im Vordergrund stehenden Planziele,<br />

nämlich die Erreichbarkeitsvorteile für das Hauptaufkommensgebiet, die geringeren Konflikte mit Natur<br />

und Landschaft und Ressourceneingriffe hingewiesen werden.<br />

<strong>Der</strong> Einwand, das Gefahrenpotenzial des munitionsverseuchten Standortes Sperenberg könne durch<br />

den dortigen Flughafenbau beseitigt werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Das Flughafenareal<br />

für Sperenberg besteht zu 95 % aus Konversionsflächen, die zum Teil hochgradig munitionsbelastet<br />

und sanierungsbedürftig sind. Störungen im Bauablauf wären wahrscheinlich, die von Einwendern<br />

prognostizierte schnellere Realisierbarkeit des Neubauprojekts unwahrscheinlich. Die umfängliche Sanierungsbedürftigkeit<br />

mit entsprechend hohen Kostenauflagen spricht gegen den Standort Sperenberg.<br />

Ziel des Flughafenausbaus und Aufgabe der TdV ist nicht primär die Sanierung von kontaminiertem<br />

ehemaligem Militärgelände. <strong>Der</strong> Sanierungsaufwand ist weder finanziell noch zeitlich kalkulierbar. Die in<br />

Einwendungen erhobene Behauptung, Munitionsbelastung und Sanierungsbedarf seien in Schönefeld<br />

etwa gleich hoch, trifft nicht zu (siehe C.II.18 „Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, Kampfmittel“, ab<br />

Seite 887).<br />

Das Argument, der Standort Sperenberg böte bessere Erweiterungsmöglichkeiten fällt gegenüber den<br />

schon erwähnten Nachteilen nicht entscheidend ins Gewicht. Überdies ist nicht absehbar, ob und ggf.<br />

wann ein Erweiterungsbedarf entstehen wird. Zum anderen hat der Flughafen Schönefeld nach dem zur<br />

Planfeststellung beantragten Endausbau noch Kapazitätsreserven.<br />

Verschiedentlich wird gefordert, das Gutachten der LEG Brandenburg „Regionales Strukturkonzept<br />

Umland Flughafen Schönefeld“, das 1993/94 im Auftrag Landkreises Königs Wusterhausen erstellt wurde,<br />

sowie das Gutachten der Berlin-Brandenburg Flughafen Holding (BBF GmbH) „Ergebnisse der<br />

Standortsuche, Phase 1 der Vorbereitung des ROV, Zusammenfassung der Gutachten“ von 1993 zu<br />

berücksichtigen. Ergebnis des erstgenannten Gutachtens sei gewesen, dass in Schönefeld mit einer<br />

Kapazität von 8 bzw. 13 Millionen Passagieren pro Jahr eine kritische Obergrenze erreicht werde und<br />

eine weitere Belastung der Region nicht möglich sei. Nach dem zweitgenannten Gutachten habe Schönefeld<br />

den letzten Platz von 7 zur Eignungsauswahl untersuchten Standorten erreicht.<br />

Nach den Ausführungen der Antragsteller in der Erörterung am 15.06.01 entstand das LEG-Gutachten<br />

parallel zum laufenden ROV. Die FBS beabsichtigte damals, eine erwartete Kapazitätslücke im Flughafensystem<br />

mit dem Zwischenausbau von Schönefeld zu schließen, noch bevor die Entscheidung für<br />

einen „Single-Flughafen“ getroffen wurde. Diese unternehmerische Absicht sei parallel zur landesplanerischen<br />

Beurteilung nach Abschluss des ROV fallen gelassen worden. Die Planfeststellungsbehörde<br />

sieht daher keine Veranlassung, das Gutachten in das Verfahren einzubeziehen.<br />

Das interne Gutachten der BBF GmbH von 1993 bezog sich auf einen Flughafenneubau mit mindestens<br />

vier Start- und Landebahnen und ist folglich mit dem beantragten Projekt nicht zu vergleichen (vgl. auch<br />

Kapitel Raumordnung und Landesplanung). Weiterhin wurde eingewendet, dass die rechtskräftige Anordnung<br />

des Landes Brandenburg bezüglich baulicher Beschränkungen am Alternativstandort Sperenberg<br />

deutlich mache, dass die Behauptung der Antragstellerseite, Alternativstandorte seien nicht zu<br />

untersuchen, unzutreffend und irreführend sei. Dieser Einwand zielt wohl auf den Konsensbeschluss.<br />

Dieser enthält eine Vereinbarung, nach der auch das Gelände des ehemaligen GUS-Militärflughafens<br />

Sperenberg bis zur Baureife des Flughafens Schönefeld landesplanerisch gesichert werden soll. Die<br />

Träger des Vorhabens haben eine ergänzende Stellungnahme zu Standortalternativen vom 17.04.2003

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