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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 405 von 1171<br />

Flugdurchführung notwendige fachgerechte Flugwetterberatung kann sichergestellt werden, wenn die<br />

notwendigen organisatorischen, baulichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Zwischen<br />

Flughafenunternehmer und Deutschen Wetterdienst (DWD) sind dazu gemäß den Richtlinen des<br />

DWD 119 und den Anforderungen der „Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb“ des BMVBW 120 Vereinbarungen<br />

zur Bereitstellung von Flugplatz-Wetterdaten zu treffen. Mindestens sind folgende Daten des<br />

aktuellen Wetters erforderlich: Bodensicht, Hauptwolkenuntergrenze (Ceiling), Bodenwind (Richtung<br />

und Geschwindigkeit), Luft- und Taupunkttemperatur, Luftdruck am Platz (QNH).<br />

Zum Nachweis der Eignung wurden von den Trägern des Vorhabens die in § 40 Abs. 1 Nr. 9 genannten<br />

Gutachten des DWD über die flugklimatologischen Verhältnisse und über die Möglichkeit einer Flugwetterberatung<br />

der Planfeststellungsbehörde vorgelegt.<br />

<strong>Der</strong> Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Berlin, im küstenfernen<br />

Bereich des Binnentieflandes mit vorwiegend kontinentalem Einfluss. Das Gelände hat eine mittlere<br />

Höhenlage von 45 m ü. Normalnull. Die Start- und Landebahnen sind in Ost-West-Richtung (69°<br />

bzw. 249° gegenüber rechtweisend Nord) orientiert. Das den Flughafen umgebene Gelände ist eben.<br />

Das Gelände wurde bereits ab 1934 als Flugplatz genutzt. Zur Beurteilung der allgemeinen klimatischen<br />

Bedingungen am Flughafen wurden die langjährigen Beobachtungen der am Flughafen ansässigen<br />

meteorologischen Station (Flugwetterwarte) Berlin-Schönefeld aus dem Zeitraum der Normalwertperiode<br />

1961/90 verwendet (Gutachten M 14).<br />

Sofern Einwender die flugklimatologische Ungeeignetheit des Standorts vorbringen, wird auf das amtliche<br />

Gutachten des DWD (Gutachten M14) verwiesen, das die meteorologischen Bedingungen am<br />

Flughafenstandort für den Flugbetrieb als günstig bezeichnet und den Standort aus flugklimatologischer<br />

Sicht für den Ausbau geeignet ansieht. Die Planfeststellungsbehörde schließt sich dieser Aussage an.<br />

7.1.1.1 Klima des Standortes<br />

Lufttemperatur und Luftdruck beeinflussen die Flugleistungen von Luftfahrzeugen, insbesondere die der<br />

Strahlverkehrsflugzeuge. Hohe Temperaturen und niedriger Luftdruck (große Höhen) mindern die<br />

Triebwerksleistungen, die erforderlichen Startstrecken verlängern sich. Niedriger Luftdruck vermindert<br />

ferner die Steigleistung von Flugzeugen.<br />

Die Lufttemperatur schwankt am Standort zwischen -25° Celsius und 35° Celsius. Bei einem Jahresmittel<br />

der Lufttemperatur von 8,7° Celsius ist der Januar mit einem Monatsmittel von -1° der kälteste, der<br />

Juli mit 18° Celsius der wärmste Monat. Im Mittel muss jährlich mit 91 Frosttagen und acht heißen Tagen<br />

gerechnet werden. Aus dem mittleren Maximum der Lufttemperatur des wärmsten Monats ergibt<br />

sich die Flughafenbezugstemperatur nach ICAO Anhang 14, Abschnitt 2.4, sie beträgt 23,7° Celsius.<br />

Die Luftdruck- und Lufttemperaturverhältnisse am Flughafen Berlin-Schönefeld sind für den Flugbetrieb<br />

günstig, Reichweiten- und Beladungsbeschränkungen durch klimatische Einflüsse sind nicht zu erwarten.<br />

119 Richtlinie „Durchführung meteorologischer Dienste an Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen für Regionalluftverkehre<br />

mit Flugplatzkontrolldienst sowie an unkontrollierten Flugplätzen mit Luftraum F“ des Deutschen Wetterdienstes<br />

120 Bekanntmachung der Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb, Nachrichten für Luftfahrer NfL I - 1/99

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