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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 465 von 1171<br />

7.3.3.3 Kontrollturm der Flugsicherung<br />

<strong>Der</strong> Kontrollturm der Flugsicherung (Tower, TO) beherbergt die örtliche Flugverkehrskontrollstelle der<br />

Flugsicherung. <strong>Der</strong> Tower wird zentral im Bereich des Flughafenbezugspunktes über dem 1. Satelliten<br />

verortet. Damit und durch die Wahl einer ausreichenden Höhe ist gewährleistet, dass eine direkte Sicht<br />

zu allen Schwellen des Flughafens besteht. Vom Kontrollturm muss darüber hinaus eine freie und ungehinderte<br />

Sicht auf alle Flugbetriebsflächen im Zuständigkeitsbereich der Flugsicherung sowie auf den<br />

Bereich des An- und Abflugverkehrs gewährleistet sein. Nach internationalen Standards und Erfahrungen<br />

sollte die Sicht unter einem minimalen Winkel von 0,7 Grad zu den am weitesten entfernten Bereichen<br />

ohne Sichteinschränkungen möglich sein. Die konkrete Lage- und Höhenfestlegung erfolgt in Abstimmung<br />

mit der DFS.<br />

Für die Kanzel sind drei Ebenen vorgesehen. Die oberste Ebene (Ebene 1) ist für die Flugplatzkontrolle<br />

(TWR) und die Kontrolle des rollenden Verkehrs im Zuständigkeitsbereich der DFS vorgesehen. Die<br />

mittlere Ebene (Ebene 2) nimmt die Technik und die Sozialräume auf. Die unterste Ebene (Ebene 3)<br />

stellt einen idealen Arbeitsplatz für die Vorfeldkontrolle dar, da von hier aus die Vorfeldbereiche im Passagier-<br />

und auch im Frachtbereich sehr gut eingesehen werden können.<br />

Die notwendigen Flächengrößen für die Funktionen An-/Abflugkontrolle und Bereichskontrolle hängen<br />

u. a. von der Menge und der Zusammensetzung des zu bewältigenden Luftverkehrsaufkommens ab.<br />

Ausgehend von etwa 80 Flugbewegungen pro Stunde errechnen sich der Grundflächenbedarf und die<br />

Höhe für den Tower wie folgt:<br />

- Ebene 1: 64 m²<br />

- Ebene 2: 140 m²<br />

- Ebene 3: 110 m²<br />

Gebäudehöhe: max. 78 m über dem Flughafenbezugspunkt<br />

7.3.3.4 Fläche 1 für sonstige Flughafeneinrichtungen<br />

Auf der Fläche 1 für sonstige Flughafeneinrichtungen sind die nachfolgend beschriebenen Einrichtungen<br />

vorgesehen:<br />

7.3.3.4.1 Flugsicherungseinrichtungen<br />

Vorgesehen sind Räume für das Flugsicherungsunternehmen. Für das einzurichtende Kontrollzentrum<br />

ist eine Gebäudegrundfläche von 1.024 m² und eine Bruttogeschossfläche von 2.000 m² angesetzt.<br />

7.3.3.4.2 Feuerwache<br />

Die auf SF 1 vorgesehene Feuerwache Süd wird ergänzt durch die im Norden bisher bereits bestehende<br />

und auch zukünftig weiter betriebene Feuerwache Nord. Die Anlage zweier Feuerwachen ist erforderlich,<br />

um sicherzustellen, dass nach Alarmierung jeder Punkt der Flugbetriebsflächen innerhalb von<br />

drei Minuten erreicht und der Erstlöschangriff eingeleitet wird. Die Kapazitäten der Löschzüge sind auf<br />

die ICAO-Kategorie 10 ausgerichtet.<br />

Um möglichst schnelle Reaktionszeiten zu gewährleisten, wird die neue Feuerwehrstation voraussichtlich<br />

im Süden des westlichen Funktionsbereichs (siehe Plan B 3-1) im Abstand von ca. 1.500 m zur

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