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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 449 von 1171<br />

Das Abfertigungsgebäude der Allgemeinen Luftfahrt (General Aviation Terminal, GAT) befindet sich im<br />

Südteil des Flughafens.<br />

Die im Südteil außerdem vorhandenen Werftanlagen sind geeignet, Luftfahrzeuge bis zur Größenordnung<br />

Boeing B737 zu warten und zu überholen. Darüber hinaus wurden Luftfahrzeuge der Größenordnung<br />

Boeing B757 und unter geringfügigen Einschränkungen der Größenordnung Boeing B767 im<br />

Spannbetonhangar gewartet.<br />

Das gesamte Flughafengelände ist mit einem Zaun nach ICAO-Standard gesichert. Zugänge befinden<br />

sich jeweils im Nord- und Südteil. Die Luft- und Landseite sind durch Umzäunung bzw. bauliche Maßnahmen<br />

mit definierten Zugängen für berechtigte Personen getrennt. Zur Erhöhung der Sicherheit beim<br />

Transport von Fracht und Gepäck wurde eine Simulationskammeranlage mit einem Sicherheitszwischenlager<br />

(400 m² Fläche) errichtet.<br />

7.3.2 Das Grundkonzept der zentralen Abfertigung<br />

Ausgehend von der herausgearbeiteten Anordnung der Start- und Landebahnen ergeben sich verschiedene<br />

Alternativen zur Standortwahl der Abfertigungsanlagen und der davon abhängigen Anordnung<br />

der wichtigsten land- und luftseitigen Funktionsflächen. Die möglichen Standorte einschließlich der<br />

Verkehrsanbindungen wurden nach der von den Antragstellern in Auftrag gegebenen Studie unter den<br />

folgenden Gesichtspunkten bewertet:<br />

- betriebliche Funktionalität<br />

- optimale Rollverkehrsführung<br />

- hohe Qualität der Passagierverbindungen<br />

- gutes Zusammenwirken im Gesamtlayout<br />

- Erweiterbarkeit<br />

- minimale Beeinträchtigung des Betriebes<br />

- optimale Umsteigeverteilung zwischen Straße, Schiene und Luft<br />

- übergeordnete Ziele<br />

- geringe Konflikte zu Umweltschutzgütern<br />

- minimale Konflikte zur Baufeldfreimachung<br />

- Integrierbarkeit in bestehende Planungen<br />

- Wirtschaftlichkeit bei Investitionen und Betrieb<br />

- geringe Investitionskosten<br />

- Verwertbarkeit Baufeld-Ost<br />

- geringe Betriebskosten<br />

Anhand des dem Ausbauvorhaben zu Grunde liegenden Flächenumgriffs wurden von den Antragstellern<br />

zwei grundsätzliche Standortvarianten für den Abfertigungsbereich, einschließlich der erforderlichen<br />

Verkehrsanbindung in Betracht gezogen:<br />

- Abfertigung im Norden des erweiterten Start- und Landebahn-Systems<br />

- Zentrale Abfertigung in Mittellage zwischen den Start- und Landebahnen

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