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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 424 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

sätzlich überall ereignen. Eine kausale Verbindung zum angeflogenen Flugplatz ließe sich nach Auffassung<br />

der Planfeststellungsbehörde hypothetisch nur dort herleiten, wo aufgrund schwieriger topografischer<br />

oder sonstiger Gegebenheiten besonders anspruchsvolle An- und Abflugverfahren erforderlich<br />

sind. Dies ist am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld jedoch nicht der Fall.<br />

Darüber hinaus wird die am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld zur Zeit relativ hohe Zahl an Flugbewegungen<br />

der allgemeinen Luftfahrt mit Luftfahrzeugen mit einer maximalen Abflugmasse von weniger<br />

als 5,7 Tonnen nach dem beantragten Ausbau deutlich zurückgehen. Die am Verkehrsflughafen München<br />

gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass bei großen Luftfahrzeugen im gewerblichen Luftverkehr<br />

die Störanfälligkeit und somit auch das Risiko eines Absturzes sowohl was den Faktor Mensch als auch<br />

die Technik betrifft, geringer ist, als bei Luftfahrzeugen der allgemeinen Luftfahrt.<br />

Mit der Umwidmung der auf der derzeitigen südlichen Start- und Landebahn vorhandenen Stoppbahnen<br />

wird eine Verlängerung der Startlaufstrecke um 600 m und der Landestrecke um 300 m erreicht. Diese<br />

Maßnahme trägt zu einer Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebs auf dieser Start- und Landebahn<br />

bei, da sich verbesserte Möglichkeiten ergeben, bei flugbetrieblichen Störungen oder Pilotenfehlern<br />

gegebenenfalls noch einen risikolosen Startabbruch vorzunehmen und auf befestigten Flächen zum<br />

Stillstand zu kommen.<br />

Die Träger des Vorhabens haben von der GfL eine Bewertung der Flugsicherheit für den ausgebauten<br />

Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld auf der Grundlage des für das Endausbau-Szenario 20XX prognostizierten<br />

Luftverkehrsaufkommens vornehmen lassen. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse sind<br />

im Gutachten M21 „Flugsicherheitsgutachten für den Ausbau des Flughafens Schönefeld“ beschreiben.<br />

7.1.5.1.1 Ermittlung des Sicherheitsniveaus<br />

Die Bewertung der Flugsicherheit wurde von der GfL sowohl anhand statistischer als auch durch die<br />

Berechnung lokaler verkehrlicher sowie flugbetrieblicher Kenngrößen vorgenommen. Unter Bezugnahme<br />

auf die sechs verkehrsreichsten Monate wurde das Sicherheitsniveau in Form des sog. „Level of<br />

Safety“ für den An- und Abflugbereich berechnet. <strong>Der</strong> „Level of Safety“ dient als Maß für die Gefährdung<br />

unmittelbar am Luftverkehr beteiligter Personen. Zur Bestimmung des „Level of Safety“ wird unter<br />

Zugrundelegung der Spitzenstunde, d. h. der höchsten erwarteten Verkehrsdichte, eine mittlere Staffelungsdichte<br />

von Luftfahrzeugen im An- und Abflugbereich bestimmt, aus der sich ein Häufigkeitsindex<br />

für kritische Annäherungen von Luftfahrzeugen ergibt.<br />

<strong>Der</strong> Level of Safety ist eine Messgröße zur Quantifizierung der Verkehrssicherheit eines genau abgegrenzten<br />

Luftraumes. Er wurde durch eine Facharbeitsgruppe der ICAO definiert, und drückt die Anzahl<br />

möglicher Konflikte pro Flugstunde aus, verursacht durch eine zu große Annäherung zweier Luftfahrzeuge.<br />

Ein Zielwert von Null, der einer absoluten Sicherheit entsprechen würde, hat dabei nur theoretische<br />

Bedeutung. Da ein durch eine zu große Annäherung zweier Luftfahrzeuge verursachter Konflikt<br />

nur in den seltensten Fällen zu einem Flugunfall führt, stellt der Level of Safety somit ausdrücklich kein<br />

Unfallrisiko dar, sondern beschreibt ein mögliches Konflikt-Risiko.<br />

Im Rahmen der von der Gesellschaft für Luftverkehrsforschung durchgeführten Berechnungen wurde<br />

der Level of Safety insbesondere dazu herangezogen, die aus dem beantragten Ausbau resultierenden<br />

Änderungen des Sicherheitsniveaus zu beurteilen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich im Vergleich zum<br />

Jahr 1997 nach Realisierung des beantragten Ausbauvorhabens und dem Erreichen der Endauslastung<br />

das Konflikt-Risiko verringert. Dies ist insbesondere auf den zukünftig deutlich größeren Abstand der<br />

Start- und Landebahnen von 1.900 m und den zurückgehenden Verkehrsanteil von kleinen Luftfahrzeu-

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