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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 333 von 1171<br />

2.2.4 Abdeckung des Verkehrsbedarfs mit Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum<br />

„Single-Airport“<br />

Mit dem Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum sogenannten „Single-Airport“ wird der<br />

für die Region Berlin/Brandenburg durch die Verkehrsprognose ermittelte Verkehrsbedarf abgedeckt.<br />

Die Eröffnungskapazität des auszubauenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld soll 20 Millionen<br />

Passagiere und rund 230.000 Flugbewegungen pro Jahr betragen. Die Abwicklung dieses Verkehrs am<br />

Standort Berlin-Schönefeld setzt bereits den funktionierenden Betrieb eines unabhängigen Parallelbahnsystems<br />

voraus.<br />

<strong>Der</strong> endgültige Ausbau mit allen Abfertigungsanlagen soll den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld in<br />

die Lage versetzen, ein Passagieraufkommen von mindestens 30 Millionen Fluggästen pro Jahr und ein<br />

Bewegungsaufkommen von rund 360.000 pro Jahr abzuwickeln. Entsprechend der Verkehrsprognose<br />

(Gutachten M 1) wächst der gesamte Berliner Luftverkehr von 11 Millionen Fluggästen im Jahr 1996 auf<br />

17 Millionen im Jahr 2007 und auf 30 Millionen im Jahr 2023. Nach der gutachterlichen Stellungnahme<br />

von Intraplan werden diese Werte bereits im Jahr 2017 erreicht.<br />

2.2.5 Ersetzungsfunktion des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld nach Schließung der Verkehrsflughäfen<br />

Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof<br />

Neben der Befriedigung des Verkehrsbedarfs wird der Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld<br />

im Wesentlichen mit einer notwendigen Ersetzungsfunktion für die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof<br />

begründet. Dabei wird im Wesentlichen auf Gesichtspunkte des Immissionsschutzes<br />

verwiesen. So werden für den Flughafen Berlin-Tegel für das Jahr 2003 innerhalb der 67-dB(A)-<br />

Lärmkontur des nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm berechneten äquivalenten Dauerschallpegels<br />

6.000 betroffene Anwohner und innerhalb der 62-dB(A)-Lärmkontur 106.000 betroffene Anwohner<br />

angegeben. Bei dem Flughafen Berlin-Tempelhof ist danach mit 3.000 betroffenen Anwohnern in<br />

der 67-dB(A)-Lärmkontur und 28.000 Anwohnern in der 62-dB(A)-Lärmkontur zu rechnen. Insgesamt<br />

sind im Umfeld der Flughäfen Tegel und Tempelhof in der 67-dB(A)-Lärmkontur 9.000 und in der 62dB(A)-Lärmkontur<br />

134.000 Anwohner betroffen, mit Inbetriebnahme des Ausbaus in Schönefeld werden<br />

es dort, wiederum bezogen auf die 67-dB(A)-Kontur bzw. 62-dB(A)-Kontur, rund 670 bzw. 14.000 Anwohner<br />

(Eröffnungskapazität), für den Prognosehorizont des Endausbaus rund 3.000 bzw. 31.000 Anwohner<br />

(Gutachten M 3) sein.<br />

Die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Anwohner sinkt in der Region Berlin/Brandenburg somit um ca.<br />

100.000 bei Nutzung des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld als „Single-Airport“ und Schließung<br />

der innerstädtischen Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof.<br />

Bei den innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof sind zusätzlich die Auswirkungen des flughafeninduzierten<br />

Straßenverkehrs einzubeziehen. Beim Flughafen Berlin-Tegel muss außerdem berücksichtigt<br />

werden, dass keine direkte Anbindung an die U-Bahn besteht und damit der gesamte Zubringerverkehr<br />

über die Straße abgewickelt wird. Hinsichtlich der Belastung mit Luftschadstoffen ergibt sich<br />

eine der Lärmbelastung vergleichbare Situation.<br />

Die Bevölkerungskonzentration in der Umgebung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof,<br />

insbesondere entlang der An- und Abfluggrundlinien, ist um ein Vielfaches höher als beim Flughafen<br />

Schönefeld. Unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit resultiert daraus ein höheres Risiko in den<br />

dicht besiedelten An- und Abflugbereichen unmittelbar vor Kopf der Start- und Landebahnen, in denen

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