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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1060 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Auch hinsichtlich Altenpflegeheimen sei ein Attraktivitätsverlust infolge Verlusts der Nutzbarkeit des<br />

Außenbereichs zu befürchten.<br />

4) Kundenverlust im Bereich Vermietung/Verpachtung/Baulandverkauf<br />

Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsverwaltungsgesellschaften befürchten einen Wohnungsleerstand<br />

aufgrund der Verkehrslärmbeeinträchtigungen, die mit dem Flughafen einhergehen.<br />

<strong>Der</strong> Wegfall an Nachfrage würde den Verkehrswert der Liegenschaften ins Bodenlose fallen lassen.<br />

Zudem wirke sich die Nähe des Flughafens negativ auf den Mietspiegel aus. Es werden auch Mietminderungen<br />

befürchtet. Die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen stehe dadurch in Frage. Durch<br />

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten entstandene Verbindlichkeiten könnten nicht mehr bedient<br />

werden. Die gewerbliche Nutzung von Grundstücken werde durch die Minderung von Mieteinnahmen<br />

bzw. Mietausfällen bedroht.<br />

Herr (27) stellte in der Erörterung dar, dass er seine Existenzgrundlage als Vermieter im Ortsteil Karolinenhof<br />

gefährdet sehe und forderte die Übernahme seines gesamten Anwesens oder einen<br />

Wertausgleich auf der Grundlage der Wertverhältnisse vor dem Konsensbeschluss. Er habe mehrere<br />

Grundstücke bebaut, die er zur Sicherung seiner Existenzgrundlage vermiete. Er befürchte, dass<br />

Mieter wegzögen oder auf einer Mietminderung bestehen würden. <strong>Der</strong> Wert seines Eigentums werde<br />

gerade auch durch die in ihm verkörperte Wohnqualität bestimmt. Durch die Verluste werde sein<br />

Finanzierungskonzept gefährdet.<br />

Herr und Frau (28) haben im Rahmen der Erörterung vorgetragen, dass sie befürchten, die Mieteinnahmen<br />

aus zwei Wohnungen, die sie zur Finanzierung der Rückzahlung des Kredites für ihr Haus<br />

vermieten, würden infolge faktischer Unvermietbarkeit der Wohnungen wegen Lärms ausbleiben.<br />

Denn das Haus liege in der Einflugschneise der neuen südlichen Start- und Landebahn. Auch<br />

Lärmschutzfenster würden dieses Risiko nicht mindern, da der Reiz der Wohnungen in der Nutzung<br />

des Gartens und der grünen Umgebung liege. Sie verweisen darauf, dass die Investitionen im Vertrauen<br />

auf das Ergebnis des ROV BBI getätigt worden seien.<br />

Herr (29) hat im Rahmen der Erörterung vorgetragen, dass er 1995 in Mahlow ein Wohngebäude<br />

errichtet habe, das der Vermietung diene, um sich damit ein „zweites Standbein“ zu schaffen. Die<br />

Wohnungen hätten einen Mietpreis, der es erfordere, dass anspruchsvolle Mieter angesprochen<br />

würden. Dabei sei auf das Ergebnis des ROV BBI vertraut worden. Im Falle des Ausbaus des Flughafens<br />

Berlin-Schönefeld forderte Herr (29) Entschädigung für das Grundstück, das Gebäude und<br />

den Mietausfall.<br />

Im Rahmen der Erörterung ist von Frau (25) und Frau (26) vorgetragen worden, sie hätten ein<br />

Grundstück in Selchow, direkt am künftigen Flughafenzaun gelegen, erworben (1994) und mit einem<br />

Bürogebäude von erheblichem Wert bebaut. Dies sei im Vertrauen auf das ROV BBI erfolgt.<br />

Das Bürogebäude befinde sich in einem geplanten Gewerbegebiet, das nun nicht mehr wie geplant<br />

errichtet werde. Ein Teil der für das Gewerbegebiet errichteten Gebäude befinde sich im Bereich<br />

des Flughafens und würde wahrscheinlich abgebrochen. Das Bürogebäude sei nun unvermietbar<br />

und wirtschaftlich wertlos. Die Einwenderinnen fordern einen Ausgleich des finanziellen Nachteils<br />

dergestalt, dass das Gebäude seit 1995/96 nicht vermietet sei, sowie eine Entschädigung der geleisteten<br />

Investitionen, bzw. die Übernahme des Grundstücks (einschließlich Bürogebäude) durch<br />

die Träger des Vorhabens gegen Erstattung der Finanzierungs- und Herstellungskosten.

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