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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 390 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

fen Schönefeld, entsteht eine Erhöhung der Lärmpegel für die Anwohner im Bereich der Ein- und Abflugschneisen<br />

der jetzigen Süd- und künftigen Nordbahn. Gleichzeitig wird sich durch die An- und Abflüge<br />

auf einer im Süden des bisherigen Flughafenbereiches zu errichtenden zweiten Start- und Landebahn<br />

die Lärmbelastung in bisher unbelastete Bereiche verlagern, in denen die An- und Abflugschneisen<br />

indes deutlich geringer besiedelt sind, als im Bereich der bisherigen Start- und Landebahnen.<br />

<strong>Der</strong> Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld führt also zu einer Intensivierung der Lärmbetroffenheit<br />

in der Umgebung bei teilweiser örtlicher Verschiebung nach Süden. Dieses Problem ist jedoch durch<br />

Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes, durch Entschädigung, durch Einräumung von<br />

Übernahmeansprüchen in Fällen übermäßiger, nicht vermeidbarer Belastungen des Eigentums und der<br />

Gesundheit sowie durch Umsiedlungenzu lösen. <strong>Der</strong> nicht zu vernachlässigenden Verfestigung und<br />

Intensivierung bestehender und Schaffung neuer Lärmbetroffenheiten sind bei dem internen Vergleich<br />

der Ausbauvarianten innerhalb des bestehenden Systems die Vorteile, insbesondere die eines stadtnahen<br />

Flughafens sowie die Lärmentlastung im Umfeld der aufzugebenden nördlichen Start- und Landebahn<br />

und insbesondere im Umfeld der aufzugebenden Standorte Tegel und Tempelhof gegenüber zu<br />

stellen.<br />

Hinsichtlich des Bodenverkehrs, bodengebundener Operationen von Flugzeugen und technischer Flughafenanlagen<br />

ist außerhalb des Flughafengeländes nicht mit zusätzlichen erheblichen Lärmauswirkungen<br />

zu rechnen, weil diese infolge der Konfiguration der Betriebsflächen durch den zu erwartenden<br />

Fluglärm weitestgehend überlagert werden.<br />

In der Gesamtbetrachtung sind aufgrund der Konzentration von drei Standorten auf einen Standort mit<br />

einem von bisher sechs auf künftig zwei Start- und Landbahnen optimierten System deutlich weniger<br />

Menschen von Fluglärm betroffen. Gegenüber dem vorhandenen Flughafensystem führt der Ausbau<br />

der Luftverkehrseinrichtungen am Standort Schönefeld bei gleichzeitiger Schließung der Flughäfen<br />

Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof zu einer Reduzierung der Zahl der durch Fluglärm betroffenen Anwohner<br />

auf weniger als 30 % gegenüber der gegenwärtigen Situation, bei - verglichen mit heute - noch<br />

deutlich geringerem Gesamtflugverkehr.<br />

Die auch bei einem optimierten Bahnsystem verbleibenden Lärmwirkungen, die nicht durch luftfahrttechnische<br />

Maßnahmen vermieden werden können, werden durch verursachernahe Ausgleichs- oder<br />

sonstige Kompensationsmaßnahmen in ihrer Wirkung gemildert werden.<br />

Neben dem Fluglärm können sich auch aus der verkehrlichen Anbindung des Flughafens Lärmbelastungen<br />

für die Anwohner ergeben. Bei der Verkehrserschließung des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

kann eine Bündelung der Trassen zu einer Verringerung der Lärmwirkungen beitragen.<br />

Die Siedlungsdichte am Standort Schönefeld ist (mit ca. 12 Einwohnern/Hektar) im Vergleich mit den<br />

Standorten Tempelhof und Tegel am geringsten. Die Siedlungsschwerpunkte liegen nicht in der Nähe<br />

des Flughafens, wenn auch kleinere Siedlungsgebiete bis an den Flughafen heranreichen, sondern<br />

befinden sich entlang der Dresdner Bahn im Westen und der Görlitzer Bahn im Osten. Südlich an den<br />

jetzigen Flughafen Berlin-Schönefeld angrenzend befinden sich die Ortslage Diepensee mit<br />

301 Einwohnern (Stand 30.6.2001) sowie unbebaute, meist landwirtschaftlich genutzte Freiflächen. Für<br />

die Konzentration der Verkehrsflughafenfunktion in Berlin-Brandenburg auf einen Standort ist eine zusätzliche<br />

Flächeninanspruchnahme von 794 ha für eine neue, unabhängig zu betreibende, südliche<br />

Start- und Landebahn, für Terminaleinrichtungen und Betriebsgebäude in Mittellage sowie ergänzende<br />

Verkehrsanbindungen erforderlich. Das bisherige Flughafengelände von 666 ha wird in diesem Konzept<br />

weitergenutzt und auf 1.460 ha erweitert. In der Gesamtbilanz ergibt sich kein zusätzlicher Bedarf an<br />

Flughafenfläche, wenn die Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof (insgesamt ca. 820 ha) ge-

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