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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 567 von 1171<br />

Studie von Gjestland an, sind ca. 8 % der Erholungssuchenden unabhängig vom Pegel immer gestört.<br />

Für einen Dauerschallpegel von 62 dB(A) ergeben sich dann ca. 15 % gestörte Personen.<br />

Nach allgemeinen Erkenntnissen ist der Erholungswert der Landschaft und damit die Erholungsnutzung<br />

ab einem Dauerschallpegel Leq(3,Tag) von 57 dB(A) grundsätzlich gemindert. Die Planfeststellungsbehörde<br />

nimmt bezüglich des Schutzes der Erholung tagsüber als Grenze für den Erholungswert der Landschaft<br />

und die Erholungsnutzung, einen Leq(3,Tag) von 62 dB(A) an. Hier können etwa 10 bis 15 % von<br />

Personen angenommen werden, die bei Befragungen eine Erholungsstörung angeben. Bei solchen<br />

Pegeln ist auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt gegenüber anderen Schalleinflüssen während einer<br />

Erholungstätigkeit. <strong>Der</strong> Schutz vor Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion ist durch den Schutz vor<br />

erheblichen Belästigungen abgedeckt, insofern erübrigt sich die Festlegung einer Grenze in den Nebenbestimmungen.<br />

10.1.2.4.3 Beeinträchtigung der Berufsausübung<br />

Die Einwendungen und Stellungnahmen zur Beeinträchtigung der Arbeitstätigkeit durch Fluglärm konzentrieren<br />

sich auf<br />

- die Beeinträchtigung von Arbeitstätigkeiten im Freien,<br />

- die Beeinträchtigung der Heimarbeit,<br />

- die Beeinträchtigung bestimmter Arbeitsfunktionen durch erhöhten Schall,<br />

- die Gefährdungen innerhalb der Arbeitstätigkeit, die mit dem Fluglärm im Zusammenhang stehen<br />

können,<br />

- die zusätzlichen gesundheitlichen Schäden durch den Fluglärm.<br />

Die Berufsausübung im Freien würde durch eine vermehrte tägliche Lärm- und Luftschadstoffbelastung<br />

bis zu 8 Stunden beeinträchtigt, es entstünden Ängste wegen des erhöhten Unfallrisikos, der langfristig<br />

eintretenden Gesundheitsschäden, vornehmlich Gehör- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ab Lärmpegeln<br />

über 50 dB(A) bedeuteten eine gegenüber dem Normalbürger um das Mehrfache gesteigerten<br />

Erkrankungsgefahr, langfristig erfolge aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Gefährdung der Berufsausübung.<br />

Nachteilige Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere Konzentrationsstörungen und nachlassende<br />

Leistungsfähigkeit aufgrund von Fluglärm, seien vor allem für Personen zu befürchten, die geistig-schöpferischen<br />

Tätigkeiten mit einem hohen Anteil an Heimarbeit nachgingen.<br />

Zur Frage der langfristigen Gesundheitsschäden - vornehmlich im Gehör- und Herz-Kreislauf-Bereich,<br />

ist in den Gutachten M 8 und auch M 9 Stellung genommen worden. Die Feststellung, dass Schallpegel<br />

über 50 dB(A) eine gesteigerte Erkrankungsgefahr am Arbeitsplatz bewirken, kann nicht akzeptiert werden.<br />

Danach wären fast alle Industriearbeitsplätze gesundheitsschädlich. Bekannt ist, dass oberhalb<br />

von 85 dB(A) bei 8-stündiger täglicher Einwirkung nach 10 Jahren Zeichen einer Lärmschwerhörigkeit<br />

auftreten und dass bei Einzelschallpegeln von 90 - 99 dB(A), die häufiger (20 bis 25 mal) einwirken,<br />

möglicherweise eine Gefahr der Übersteuerung vegetativer Funktionen besteht. Insofern kann der<br />

Schlussfolgerung von Einwendungen, dass langfristig aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Gefährdung<br />

der Berufsausübung vorliegt, nicht gefolgt werden. Die Aussagen im Gutachten M 8 sind nach Angaben<br />

des Verfassers nicht ausschließlich aus Ergebnissen von Lärmbelastungen im Berufsleben oder bei der<br />

Arbeit gewonnen worden. Vielmehr liegen der Beurteilung und der Ableitung von Kriterien sowohl expe-

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