03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 509 von 1171<br />

- Amt für Immissionsschutz Wünsdorf des Landes Brandenburg,<br />

- Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark,<br />

- Gemeinden Waßmannsdorf, Selchow, Großziethen, Eichwalde, Zeuthen, Schulzendorf, Gosen,<br />

Sputendorf, Mahlow, Diedersdorf, Rangsdorf,<br />

- Regionale Planungsgemeinschaften Oderland-Spree, Havelland-Fläming und Lausitz-Spreewald<br />

- Berliner Verkehrsbetriebe und<br />

- anerkannte Naturschutzverbände der Länder Berlin und Brandenburg.<br />

Die DB Netz AG Niederlassung Ost hat mit Schreiben vom 04.07.2000 eine umfangreiche Stellungnahme<br />

zum Ausbauvorhaben abgegeben, obwohl die DB Netz AG zugleich ein Träger des Vorhabens<br />

ist. Die Bedenken, Hinweise und Anregungen der DB Netz AG wurden deshalb nur insoweit als solche<br />

gewertet, wie diese sich nicht auf die eigene Planung beziehen. Diese sind im Rahmen des Nachweises<br />

der bautechnischen Sicherheit in die Ausführungsplanung einzuarbeiten (siehe Auflage A.II.11.2<br />

„Bautechnische Sicherheit“, ab Seite 131).<br />

Die DB Netz AG und das Brandenburgische Autobahnamt haben zu Recht darauf hingewiesen, dass für<br />

die Kreuzungen der neu oder auszubauenden Straßen mit der Neubautrasse Kreuzungsvereinbarungen<br />

nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abzuschließen sind. Diese Kreuzungsvereinbarungen sind nicht<br />

Bestandteil dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es, aber die Notwendigkeit ihres Abschlusses wird in der<br />

Auflage A.II.10.2.5 „Kreuzungsbauwerke“, ab Seite 130, zum Ausdruck gebracht:<br />

„Für Kreuzungsbauwerke mit Bahnanlagen ist zusätzlich die eisenbahntechnische Zustimmung des<br />

Eisenbahn-Bundesamtes zu beantragen. Die Antragsteller dürfen erst nach Freigabe der Unterlagen<br />

durch das Eisenbahn-Bundesamt bzw. die zuständige Genehmigungsbehörde mit der Durchführung<br />

des Vorhabens beginnen. Es sind entsprechende Kreuzungsvereinbarungen mit den Gesellschaften der<br />

DB AG abzuschließen.“<br />

Eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange und von Einwendern haben Vorschläge für den weiteren<br />

Ausbau des Schienennetzes unterbreitet, z. B. für die S-Bahnanbindung den Bau von S-Bahnhöfen für<br />

die Gemeinden Rangsdorf oder Ziethen oder einen „S-Bahnring Ost“ von Marzahn bis Schönefeld. Im<br />

Bereich der Fernbahnanbindung wird u. a. die Verbesserung der Anbindung Potsdams und von Frankfurt/Oder,<br />

ein Bahnübergang über die Görlitzer Bahn in Zeuthen, der Ausbau Rangsdorfs zum Verkehrsknotenpunkt,<br />

ein Haltepunkt der Dresdner Bahn in Mahlow oder der Umbau des Bahnhofs Königs-<br />

Wusterhausen gefordert.<br />

Die Entscheidungen zu den Bedenken, Hinweisen oder Anregungen erfolgten im Zusammenhang mit<br />

der planerischen Bewertung der festgestellten baulichen Anlagen. Sie erfolgten jedoch nur insoweit, wie<br />

durch die Planung der Schienenanbindung der Aufgabenbereich eines Trägers öffentlicher Belange<br />

berührt wird. Über Bedenken, Hinweise oder Anregungen, die sich auf andere parallele Planverfahren,<br />

wie z. B. die Dresdner Bahn (siehe Abschnitt B.II.11 „Parallele Planvorhaben“, ab Seite 229) oder auf<br />

die Verlagerung bzw. Verstärkung von Verkehrsströmen im übrigen Schienennetz beziehen, kann ebenfalls<br />

nicht in diesem <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> entschieden werden. Hier muss auf den Charakter des<br />

Planfeststellungsverfahrens als eines gesetzlich geregelten Verfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit<br />

einer konkreten Einzelmaßnahme hingewiesen werden. Auch Forderungen, welche die Erweiterung des

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!