03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 745 von 1171<br />

nem Abstand von 8 m für normale Wohngebäude eingehalten werden. Ausweislich der Planfeststellungsunterlagen<br />

ist die nächstgelegene Bebauung ca. 30 m entfernt, so dass mit einer Schädigung der<br />

Gebäudesubstanz nicht zu rechnen ist.<br />

Gemäß Teil 2 der DIN 4150 Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden, Abschn. 6.5.3 Erschütterungen<br />

durch Schienenverkehr, werden schädliche Umweltauswirkungen nicht erzeugt, wenn die Anhaltswerte<br />

nach Tabelle 1 nicht überschritten werden.<br />

An bestehenden Schienenwegen sind die vorhandenen Erschütterungswirkungen als zumutbar hinzunehmen<br />

und wirken sich schutzmindernd aus [vgl. BVerwGE 110, 370 (385)]. Zur Ermittlung von<br />

Schutzansprüchen ist nur die vom Änderungsvorhaben ausgehende Erhöhung der Erschütterungswirkungen<br />

zu betrachten.<br />

Für solche Erschütterungen, die auf Menschen in den Gebäuden einwirken, haben die Träger des Vorhabens<br />

in den oben näher bezeichneten Fachbeiträgen bzw. Gutachten in erster Näherung von Bauweisen<br />

der Gebäude abhängige Einwirkungsbereiche eingeschätzt, in denen mit einer Zunahme der<br />

Erschütterungen zu rechnen ist. Das betrifft die Ortslage Kienberg, in der die vorhandene eingleisige<br />

Strecke neu trassiert wird (Verschiebung um ca. 40 m) und um ein zweites Gleis ergänzt wird. In der<br />

Ortslage Selchow handelt es sich um eine Neubaustrecke. Gemäß diesen Untersuchungen sind in dem<br />

zur Planfeststellung verbleibenden Abschnitt in der Ortslage Kienberg 7 Gebäude entlang der Straße<br />

Am Busch und im Ebereschenweg sowie ein Gebäude an der Straße An der Schlenke und 4 Gebäude<br />

in Selchow am Anfang der Dorfstraße ermittelt worden, in denen Ansprüche auf erschütterungsmindernde<br />

Maßnahmen nicht auszuschließen sind. Die Schienenanbindung nähert sich hier auf einen Abstand<br />

von ca. 30 m bzw. 50 m den am nächsten liegenden Gebäuden. Die Träger des Vorhabens wollen<br />

diese nicht auszuschließenden Ansprüche durch passive Maßnahmen am Übertragungsweg oder<br />

an den Gebäuden erfüllen. Maßnahmen am Gleis, die bereits das Entstehen von Erschütterungen verringern<br />

könnten, haben die Vorhabensträger nicht vorgesehen. Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen,<br />

dazu gehören Maßnahmen am Oberbau, wie die elastische Lagerung der Schienen und/oder der<br />

Schwellen, der Einbau von Unterschottermatten oder der Einbau eines Masse-Feder-Systems, ist insbesondere<br />

in Damm- bzw. Einschnittslagen, wie das im Bereich Kienberg der Fall ist, gering und daher<br />

zur Anwendung ungeeignet. Im Bereich Selchow, wo lediglich bei vier Gebäuden eine potenzielle Betroffenheit<br />

ermittelt wurde, sind Maßnahmen am Gleis auch in Anbetracht der hier unsicheren Prognose<br />

unverhältnismäßig, da Aufwendungen zu Schutzvorkehrungen auch immer in einem angemessenen<br />

Verhältnis zum Schutzzweck stehen müssen.<br />

Um festzustellen, inwieweit eine tatsächliche Betroffenheit vorliegt, beabsichtigen die Träger des Vorhabens<br />

Nachmessungen vorzunehmen. Die Planfeststellungsbehörde kann sich dieser Absicht anschließen,<br />

da einerseits Erkenntnisse über die jeweilige Gebäudesubstanz nicht vorliegen, andererseits<br />

Simulationen der Übertragungsverhältnisse sehr hypothetisch bleiben müssen und eine bewertbare<br />

Kenntnis der Erschütterungssituation letztlich erst durch eine solche Nachmessung erreicht werden<br />

kann. Ergeben die Nachmessungen Überschreitungen der Anhaltswerte der Tabelle 1 der DIN 4150 Teil<br />

2 bestehen Ansprüche auf erschütterungsmindernde Maßnahmen, deren Festsetzung einem ergänzenden<br />

Verfahren vorbehalten bleibt.<br />

Die Ortslagen Waßmannsdorf und Mahlow bleiben von etwaigen Auswirkungen unberührt. Sie liegen in<br />

größerer Entfernung und der Schienenweg wird in einer Weise geändert, welche die Gleise nicht in<br />

Richtung der Wohnbebauung verschiebt und somit mit einer Erhöhung der Erschütterungsimmissionen<br />

nicht zu rechnen ist. Ansprüche bestehen nur dort, wo durch das Hinzutreten weiterer Erschütterungseinwirkungen<br />

zu der vorhandenen Belastung die Erschütterungen in beachtlicher Weise erhöhen und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!