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Der Planfeststellungsbeschluss

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 486 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

grund der zu erwartenden Ansiedlung von Industrie und Gewerbe im Umfeld des ausgebauten Flughafens<br />

der Personenverkehr und der Lkw-Verkehrs parallel deutlich zunehmen werden. Dabei wurde angenommen,<br />

dass der Anteil der Lkw an der insgesamt wachsenden durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke<br />

weitgehend unverändert bleibt.<br />

<strong>Der</strong> dem Gutachten M 16 zugrunde liegende Untersuchungsraum umfasst grundsätzlich alle Bereiche,<br />

in denen es potentiell zu relevanten negativen Auswirkungen des Vorhabens kommen könnte. <strong>Der</strong> Untersuchungsraum<br />

berücksichtigt sowohl die unmittelbar für das hiermit planfestgestellte Vorhaben (einschließlich<br />

Folgemaßnahmen) zu beanspruchenden Flächen als auch benachbarte Straßen, soweit sie<br />

durch den flughafenbedingten Kfz-Verkehr mehr als unwesentlich stärker belastet sein könnten.<br />

Zweifellos ergeben sich durch den Flughafenausbau Auswirkungen auf das benachbarte Verkehrsnetz,<br />

diese sind von der Planfeststellungsbehörde in ihre Entscheidungsfindung einbezogen worden.<br />

Die benachbarten Städte, Gemeinden und Ämter werden jedoch überwiegend nicht unmittelbar durch<br />

straßenbauliche Folgemaßnahmen des Flughafens betroffen. Hinreichende Anhaltspunkte für eine signifikante,<br />

für die Beurteilung der Immissions- (besonders Lärm-)Auswirkungen erhebliche Mehrbelastung<br />

der Bewohner entlang der Straßen außerhalb des Planungsumgriffs liegen zudem nicht vor. Ausweichverkehre<br />

in Sonderfällen führen zu keiner entscheidungserheblichen anderen Beurteilung.<br />

Eventuell auftretender flughafenbedingter Kfz-Mehrverkehr in den benachbarten Ortschaften beschränkt<br />

sich prognostisch überwiegend auf Einwohner, die z. B. als Passagiere, direkt Beschäftigte oder Besucher<br />

zum Flughafen fahren.<br />

Den lediglich geringen unmittelbaren, überwiegend jedoch mittelbaren Beeinträchtigungen maß die<br />

Planfeststellungsbehörde nur ein geringes Gewicht bei. Diese Beeinträchtigungen sind von den Betroffenen<br />

(insbesondere von den Städten, Gemeinden und Ämtern) hinzunehmen.<br />

Die mehr als nur unwesentlichen Betroffenheiten der Gemeinden Mahlow (besonders Ortsteil Selchow)<br />

und Schönefeld (besonders Ortsteil Kienberg) bezog die Planfeststellungsbehörde in ihre planerische<br />

Abwägung mit mäßigem Gewicht ein.<br />

Im Ergebnis der Abwägung überwiegt das Interesse an den straßenbaulichen Folgemaßnahmen des<br />

Flughafenausbaus die entgegenstehenden Interessen.<br />

Unabhängig von vorstehender Entscheidung weist die Planfeststellungsbehörde darauf hin, dass eine<br />

gegenseitige Verpflichtung benachbarter Planungsträger (u. a. Straßenbauverwaltungen und DB AG)<br />

besteht, ihre Planungen je nach Verfestigungsgrad aufeinander abzustimmen. In die jeweils zugrunde<br />

liegenden Prognosedaten sind regelmäßig alle vorhersehbaren/wahrscheinlichen Entwicklungen einzubeziehen.<br />

Die Planung von Infrastrukturmaßnahmen ist wegen der vielfältigen wechselseitigen Auswirkungen<br />

nur auf diesem Wege möglich.<br />

In der Umgebung des Flughafens sind bereits Straßenbaumaßnahmen geplant und (teilweise) realisiert<br />

worden. In den betreffenden Verfahren wurden Prognosen auf der Grundlage eigenständiger Verkehrsuntersuchungen<br />

erstellt. <strong>Der</strong> mit diesen Straßenbaumaßnahmen, die in erster Linie der Verbesserung<br />

des durchgehenden Verkehrs im Lande dienen, verbundene Mehrverkehr kann mit dem Flughafenausbauvorhaben<br />

nicht in direkten Zusammenhang gebracht werden.

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