03.06.2013 Aufrufe

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 428 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und Risiken, denen man unfreiwillig ausgesetzt ist, wie beispielsweise<br />

Tod durch Blitzschlag oder Mordanschlag sowie den natürlichen Tod. Auch das für den<br />

Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ermittelte externe Risiko ist denjenigen Risiken zuzurechnen, denen<br />

man unfreiwillig ausgesetzt ist. Solche Risiken, welchen man unfreiwillig ausgesetzt ist, werden<br />

dabei rein subjektiv von den Betroffenen als deutlich stärker empfunden, da dem Gefährdungspotential<br />

kein direkter persönlicher Nutzen gegenübersteht.<br />

Im Ergebnis der von der GfL durchgeführten Berechnungen zeigt sich, dass das externe Risiko, welches<br />

vom ausgebauten Flughafen Berlin-Schönefeld für besiedeltes Gebiet in der Umgebung des Flughafens<br />

ausgeht, als gering einzustufen ist und in einer vergleichbaren Größenordnung mit anderen allgemein<br />

akzeptierten Gesellschaftsrisiken liegt.<br />

Seitens der Einwender wurde vielfach die Anwendung der in Großbritannien bzw. in den Niederlanden<br />

für das externe Risiko gesetzlich verankerten Grenzwerte am Flughafen Berlin-Schönefeld gefordert.<br />

Diese Forderung ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde zurückzuweisen. Die in Großbritannien und<br />

den Niederlanden definierten Grenzwerte für das externe Risiko sind starr an das jeweilige Berechnungsverfahren<br />

gekoppelt, da abweichende Eingangsparameter in den einzelnen Berechnungsverfahren<br />

sowie die Anwendung verschiedener Rechenmodelle zwangsläufig im Ergebnis zu verschiedenen<br />

Zahlenwerten führen. Im Hinblick auf die für das externe Risiko ermittelten Zahlenwerte und die sich<br />

daraus ergebenden Risiko-Konturen ist somit weder eine direkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse bei<br />

den beiden Verfahren untereinander möglich, noch ist ein direkter Vergleich mit den Zahlenwerten anderer<br />

Berechnungsverfahren zulässig.<br />

Um dennoch zumindest einen relativen Vergleich der Ergebnisse zu ermöglichen, haben die Träger des<br />

Vorhabens auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde durch die GfL eine methodische Übertragung<br />

der britischen und niederländischen Verfahren auf die Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

vornehmen lassen. Die in den Niederlanden beispielsweise für den Flughafen Amsterdam und in Großbritannien<br />

für den Flughafen London-Gatwick ermittelten Risiko-Zonen wurden hierzu insbesondere mit<br />

der Zahl der Flugbewegungen als wesentlicher Einflussgröße für den Flughafen Berlin-Schönefeld korreliert<br />

und graphisch auf die Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld übertragen. Hierdurch können<br />

überschlägig die von einem Einzelrisiko von 10 -5 nach niederländischem bzw. britischem Berechnungsverfahren<br />

am Standort Berlin-Schönefeld betroffenen Gebiete veranschaulicht werden. Die Ergebnisse<br />

zeigen, dass die nach dem britischen Verfahren ermittelten Risikozonen kein besiedeltes Gebiet<br />

umfassen. Die nach der niederländischen Methode ermittelten Risikozonen berühren insbesondere<br />

im Bereich der Siedlung Hubertus und im Ortsteil Kienitzberge der Gemeinde Mahlow besiedeltes Gebiet.<br />

In diesen Gebieten hat die Planfeststellungsbehörde aufgrund der dort herrschenden Lärmbelastung<br />

den Anwohnern bereits einen Anspruch auf Übernahme der betroffenen Grundstücke durch die<br />

Träger des Vorhabens eingeräumt.<br />

Die von der GfL ermittelten externen Risikowerte zeigen, dass der Bereich, welcher einem Risiko von<br />

10 -3 oder größer ausgesetzt ist, weitgehend der nach dem niederländischen Berechnungsverfahren<br />

ermittelten Zone mit einem externen Risiko von 10 -5 entspricht. Dieser Bereich wird aufgrund der insbesondere<br />

aus Lärmgründen eingeräumten Übernahmeansprüche zukünftig weitgehend unbewohnt sein.<br />

Größere besiedelte Gebiete finden sich in den Bereichen mit einem externen Risiko in der Größenordnung<br />

von 10 -4 oder geringer. Ein externes Risiko von 10 -4 bedeutet, dass sich eine Person 10.000 Jahre<br />

lang ununterbrochen an einem Ort aufhalten müsste, um durch die Folgen eines Flugzeugunfalls zu<br />

Schaden zu kommen. Aufgrund der von der GfL getroffenen „worst case“ Annahme, entspricht in diesem<br />

Fall der Schaden einem Unfall mit Todesfolge. Auch wenn sich wie bei allen Risiko- bzw. Wahrscheinlichkeitsberechnungen<br />

üblich, keine Aussage darüber treffen lässt, zu welchem Zeitpunkt inner-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!