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Der Planfeststellungsbeschluss

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 433 von 1171<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist darüber hinaus zu der Auffassung gelangt, dass durch die Auflage zum<br />

radargestützten Monitoring potentieller Vogelzüge im Bereich der An- und Abflugrouten möglichen Kollisionen<br />

zwischen Luftfahrzeugen und Vögeln zuverlässig entgegengewirkt werden kann, so dass eine<br />

sichere Durchführung des Flugbetriebs gewährleistet ist.<br />

Die angeordneten Maßnahmen und Schutzvorkehrungen tragen zudem den Empfehlungen des Anhangs<br />

14, Band 1 zum Abkommen über die ICAO, den Empfehlungen des ICAO Airport Services Manual,<br />

Part 3 und den vom BMVBW herausgegebenen „Richtlinien zur Verhütung von Vogelschlägen im<br />

Luftverkehr“ Rechnung.<br />

7.1.5.3.1 Ermittlung des potentiellen Vogelschlagrisikos<br />

<strong>Der</strong> Deutsche Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr DAVVL e. V. (DAVVL) hat<br />

im Auftrag der Träger des Vorhabens ein Gutachten zur Ermittlung und Bewertung des potentiellen<br />

Vogelschlagrisikos im Bereich des Flughafens Berlin-Schönefeld erarbeitet.<br />

Grundsätzlich unterscheidet der DAVVL zwischen Vogelschlägen, die sich innerhalb des unmittelbaren<br />

Flughafenbereichs, im Nahbereich des Flughafens, in der weiteren Umgebung des Flughafens und im<br />

Reiseflug ereignen. Die vom DAVVL in Bundesauftragsverwaltung geführte Vogelschlagstatistik für die<br />

Zivilluftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland ordnet Vogelschläge, die sich beim Start bis zu einer<br />

Flughöhe von 500 ft und bei der Landung unterhalb einer Flughöhe von 200 ft ereignen, dem unmittelbaren<br />

Flughafenbereich zu. <strong>Der</strong> unmittelbare Flughafenbereich entspricht somit weitgehend den innerhalb<br />

des Flughafenzaunes gelegenen Flächen. Vogelschläge, die sich während des Steigfluges in Höhen<br />

zwischen 500 ft und 1.500 ft sowie während des Landeanfluges in Flughöhen zwischen 1.000 ft<br />

und 200 ft ereignen, werden dem Nahbereich des Flughafens zugeordnet. Vogelschläge, die sich während<br />

des Steigfluges in einer Höhe von mehr als 1.500 ft und während des Landeanfluges oberhalb von<br />

1.000 ft ereignen, werden der weiteren Umgebung des Flughafens zugeordnet.<br />

Die aktuellen Statistiken des DAVVL für die Jahre 1998 bis 2002 zeigen, dass sich ca. 50 % aller Vogelschläge<br />

innerhalb des unmittelbaren Flughafenbereiches ereignet haben. Innerhalb dieses Bereiches<br />

kommt nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde den Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlägen<br />

daher eine besondere Bedeutung zu.<br />

Für den Nahbereich des Flughafens, der insbesondere die Flugphasen Endanflug und Anfangssteigflug<br />

abdeckt, weisen die Statistiken ca. 18 % der registrierten Vogelschläge aus. Im Nahbereich sind zudem<br />

deutliche Unterschiede zwischen Steigflug und Landeanflug festzustellen. Während ca. 15 % der Vogelschläge<br />

dem Landeanflug zuzuordnen sind, haben sich im Steigflug nur ca. 3 % der Vogelschläge<br />

ereignet. Dieser Unterschied ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass während des Steigfluges<br />

das vogelschlagrelevante Höhenband unterhalb von 1.500 ft relativ rasch durchflogen wird.<br />

Im Hinblick auf potentielle vogelschlagbedingte Schäden an einem Luftfahrzeug kann grundsätzlich<br />

festgestellt werden, dass der Schaden stets vom Vogelgewicht, von der Fluggeschwindigkeit des Luftfahrzeugs,<br />

vom Aufprallwinkel und vom getroffenen Bauteil des Luftfahrzeugs abhängig ist. Die Statistiken<br />

des DAVVL sowie der ICAO lassen erkennen, dass ein hohes Risiko im Falle eines Vogelschlages<br />

bei Arten zu erwarten ist, die entweder in großen Schwärmen auftreten oder wegen ihrer Größe und<br />

ihres Gewichts im Falle einer Kollision hohe Schäden an Luftfahrzeugen verursachen können.<br />

Im Rahmen der Ermittlung des potentiellen Vogelschlagrisikos für den Flughafen Berlin-Schönefeld hat<br />

der DAVVL unter anderem die Vogelschlagstatistik des Flughafens beginnend mit dem Jahr 1976 aus-

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